Info 19/2017
Positives Zeichen der Landesregierung an die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen
Zentrale Gehaltsstelle zahlt mit dem Juligehalt die prozentuale Erhöhung von 1,8% unter Verbehalt rückwirkend ab April 2017 aus.
„Die Landesregierung zeigt mit dieser Zahlung eine praktische Lösung zur Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Thüringen auf, welche nun nicht mehr bis zum Ende des Jahres 2017 auf ihre Auszahlung warten müssen“, kommentiert Wolfgang Gäbler, stellv. Landesvorsitzender der GdP Thüringen die Ankündigung der Auszahlung.
Mit Informationsschreiben vom 16. Juni 2017 teilt das Thüringer Finanzministerium allen obersten Landesbehörden mit, dass bereits mit den Julibezügen 2017 auf der Basis des Gesetzentwurfes die Auszahlung und Nachzahlung der erhöhten Bezüge rückwirkend ab dem 1. April 2017 erfolgt. Die weitere rückwirkende Zahlung der Bezüge ist mit Beschluss des Gesetzentwurfes vorgesehen. Da dieser Beschluss in der Plenartagung Ende August/Anfang September vorgesehen ist, werden voraussichtlich mit dem Oktobergehalt 2017 die Bezüge ab 1. Januar 2017 nachgezahlt.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich diese vorbehaltliche Zahlung. Wir erkennen die Wertschätzung, die dem öffentlichen Dienst, den Beamtinnen und Beamten Thüringens, mit dieser Geste entgegengebracht wird.
Der Landesvorstand
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