GdP und DPolG gemeinsam:
Beförderungen - Anspruch und Realität
Sehr geehrter Herr Voß, sehr geehrter Herr Geibert, leider ist die Freude nicht ungetrübt. Die 600 Beförderungen sollen auf ca. 6.000 Beamte verteilt werden und das muss so erfolgen, dass es rechtlich nicht angreifbar ist. Die Polizei ist in ihrer Entscheidung über die Beförderungen auch nicht völlig frei, sondern in erster Linie an Haushaltszwänge gebunden. Und genau dort hat es die Politik in den letzten 10 Jahren versäumt, etwas für die Polizei zu tun.
Vor rund 10 Jahren wurde nämlich von der Landesregierung mit Billigung des Landtages ein sogenanntes Jahresscheibenkonzept ausgesetzt, mit welchem die Zahl der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes schrittweise auf 40 % angehoben und Haushaltsstellen nach der Stellenobergrenzenverordnung in allen drei Laufbahngruppen im Haushalt eingestellt werden sollten. Thüringen ist durch die Aussetzung bei den Beförderungsstellen und den Laufbahnanteilen noch hinter die Bundespolizei gerutscht und das Schlusslicht bundesweit. Aktuell plant die Landesregierung sogar, über das Besoldungsgesetz die Zahl der Beförderungsstellen im mittleren Dienst weiter zu reduzieren. Liebe Minister, sieht so eine Belobigung aus?
Konkrete Auswirkung der verfehlten Politik ist die Tatsache, dass wir nach Schätzungen der Gewerkschaften derzeit rund 1000 beförderungsreife Polizeiobermeister haben (17 % aller Stellen). Für diese Beamten stellt die Landesregierung auf Grund mangelnder Haushaltstellen nur 66 Beförderungsmöglichkeiten (1 % aller Stellen) zur Verfügung. Ähnlich dramatisch sieht es im gesamten Verwaltungsbereich aus (10 Beförderungsmöglichkeiten für 300 Beamte). Das führt dazu, dass in bestimmten Besoldungsgruppen mehrere Dienststellen gar keine Beförderungen zugesprochen bekommen sollen. Insgesamt werden in allen LPI’en, bei der API, der Bereitschaftspolizei und der LPD jeweils rund 10 % aller Beamten befördert, eben nur nicht gleichmäßig über alle Besoldungsgruppen verteilt. Sehr geehrter Herr Bischler, sie sind nun in der misslichen Lage, dieses als Dienstherr Ihren Beamten erklären zu müssen. Der Dienstherr muss auch auf die bekannten Fälle reagieren, die erkennbar zur Klagen führen könnten.
Eine Vergleichbarkeit der Dienststellen ist durch eine unterschiedliche Altersstruktur, durch Klagen und andere Einflüsse aus der Vergangenheit nicht gegeben. Jedes andere Verteilungsverfahren würde bei der Verwaltung des Mangels, wie ihn die Gewerkschaften in jedem Jahr beklagen, zu anderen „Ungerechtigkeiten“ führen. Ein Ausgleich muss bei kommenden Beförderungen erfolgen, dazu muss die Politik allerdings handeln. Wir fordern die Wiederaufnahme des Jahresscheibenkonzeptes und damit ausreichende Haushaltsstellen in allen Besoldungsgruppen, mindestens die Beibehaltung der aktuellen Stellenobergrenzen und die Schaffung von weiteren Stellen nach diesen Obergrenzen. Sonst erleben wir bei der nächsten Beförderung das gleiche Dilemma.
Die Landesvorstände
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