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GdP und DPolG gemeinsam:

Ministergespräch macht Hoffnung!

Erfurt.

Am 24.01.2013 lud Innenminister Jörg Geibert zu einem kurzfristigen Treffen mit den Vorsitzenden der Berufsvertretungen zum Themenkreis „Interne Ermittlungen“ ein. An der Beratung nahmen auch Vertreter der Abteilungsführung und die Präsidenten der LPD und des TLKA teil.

In anschaulicher Weise gelang es dem Minister die Moderation mit einer Vielzahl von Praxisbeispielen so zu führen, dass den Teilnehmern die Gegensätze in der bisherigen Betrachtung verdeutlicht wurden. Er nannte Fälle des täglichen Dienstes, bei denen sich die Intensität der Pflichtverletzung stetig steigerte. Die bisherige Verfahrensweise dazu
wurde hinterfragt und dabei festgestellt, wie unterschiedlich die Teilnehmer die Grenze zur Einleitung eines Strafverfahrens definieren.
Ohne die daraus resultierenden Erkenntnisse und Entscheidungen des Ministers vorwegzunehmen, gehen wir jedoch von deutlichen Veränderungen in der Bearbeitung aus. Dabei wird man sich sicher über das künftige Vorgangsvolumen für die internen Ermittler mit einer neuen Zuständigkeitsabgrenzung verständigen. Darüber hinaus muss die Bearbeitungszeit verkürzt und die Dokumentation der Vorgänge verbessert werden. Die direkte Einflussnahme von Dienstvorgesetzten auf die Ermittlungen soll zukünftig allenfalls die Ausnahme bilden und auf diese beschränkt sein.
Die Vorsitzenden von GdP und DPolG nahmen die berechtigte Kritik über die zu öffentlich geführte Diskussion an. Sie stellten aber in diesem Zusammenhang fest, dass es ohne die Medienberichterstattung wahrscheinlich keine der nun zu erwartenden Veränderungen gegeben hätte. Mit den bevorstehenden Entscheidungen dürfte die sich aufschaukelnden

Medienberichterstattung im Interesse aller Seiten ein Ende nehmen. Minister Geibert lädt für diese Woche zu einer Beratung des Führungskreises 3 ein, um seine Auffassung und Entscheidungen bekannt zu geben.

Seitens der Berufsvertretungen wurde nochmals verdeutlicht, dass es weniger darum geht, den letzten Sachbearbeiter für zu weit gefasste Verfolgungsanträge oder Maßnahmen in Verantwortung zu nehmen. Vielmehr soll zukünftig vermieden werden, dass Strafverfolgung und strafprozessuale Maßnahmen zu automatisiert erfolgen.
Was bleibt ist die Gewissheit, dass man mit dem entsprechenden Willen natürlich jeden noch so kleinen Arbeitszeitverstoß in ein Betrugsverfahren führen kann. Künftig sollen
jedoch innerdienstliche Betrachtungen und Ahndungen im Vordergrund stehen und das Strafprozessrecht nur dann angewandt werden, wenn tatsächlich Straftaten begangen wurden. Dank der Initiative des Ministers ist eine schnelle Lösung des Problemkreises „Interne Ermittlungen“ möglich.

Erfurt, 28.01.2013


Die Landesvorstände von GdP und DPolG


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