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Frust wegen Besoldung - MP soll helfen

Erfurt.

Das Betriebsklima innerhalb der Polizei wird gegenwärtig von besoldungsrechtlichen Themen massiv negativ beeinflusst. Am 01.01.2008 werden alle Beamten der Besol- dungsgruppen bis einschließlich A 9 Besoldung nach Bundesbesoldungstabelle und die Tarifbeschäftigten vergleichbarer Entgeltgruppen volles Tarifentgelt erhalten.

Damit ist für die Mehrzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten und Tarifbeschäftigten die Trennung in Ost- und Westgehalt weggefallen. Die Tarifbeschäftigten mit höheren Entgeltgruppen und die Beamten mit höheren Besoldungsgruppen sollen auf die Gehaltsangleichung noch zwei Jahre länger warten. Das führt bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu Frust, sind sie doch meist leistungsstarke Beschäftigte und in verantwortlichen Funktionen tätig. Viele dieser Kolleginnen und Kollegen erheben deshalb jetzt die Forderung, ebenfalls nicht länger auf die Angleichung der Besoldung warten zu müssen.
Zudem werden Zweifel an der Einhaltung hergebrachter Grundsätze des Berufsbe- amtentums geäußert, wenn ein Hauptmeister oder Kommissar fast die gleiche Be- soldung erhält wie ein Oberkommissar. Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation könnte verletzt sein und es gibt die Absicht, die weitere abgesenkte Besoldung für die Beamten ab A 10 aufwärts gerichtlich überprüfen zu lassen.

Für Frust sorgt auch die Rechtsauffassung des Finanzministeriums, dass Beamtinnen und Beamte, die in den nächsten beiden Jahren von A 9 nach A 10 befördert werden, mit der Beförderung ihren Anspruch auf 100 % Besoldung wieder verlieren und auf 92,5 % zurückfallen. Das Finanzministerium selbst hat erkannt, dass die amtsangemessene Alimentation verletzt sein könnte und plant für die Beamten der Besoldungsgruppe A 10 eine Zulage in Höhe von 90 Euro, was in etwa der Differenz zwischen der A 9 mit 100 % und der A 11 mit 92,5 % entspricht.

Dieser Zustand wird nach bisheriger Rechtslage 2 Jahre lang anhalten. Das muss fast zwangsläufig zu Unfrieden innerhalb der Dienststellen führen. Die Gewerkschaft der Polizei schlägt deshalb vor, dass der Freistaat Thüringen per Besoldungsgesetz regelt, dass alle Beamtinnen und Beamten ab 01.01.2008 Besoldung nach Besol- dungstabelle West erhalten. Diese Regelung müsste als freiwillige Leistung auch auf den Tarifbereich übertragen werden. Dieser Vorschlag ist unserer Meinung nach alternativlos.

Extra wegen dieser prekären Sachlage hat Landesvorsitzender Jürgen Schlutter am 17.12.2007 den Innenminister über die Situation in der Polizei und die Forderungen der GdP zur Lösung des Problems informiert. Dieser hatte zugesagt, das Kabinett am 18.12.2007 zu informieren, was er auch getan hat. Am 20.12.2007 gab es zusätzlich noch ein Gespräch in der Staatskanzlei. Der Ministerpräsident war wegen der Bundesratssitzung verhindert, wird aber am 21.12.2007 durch seine Mitarbeiter informiert. Der Vorschlag der GdP soll geprüft werden.

Der Landesvorstand
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