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Info 09/2014

Klarheit für Verfahren/ Widersprüche zur Altersdiskriminierung

Erfurt.

Es ist geschafft, zusammen mit dem DGB und der GEW haben wir im Thüringer Fi-nanzministerium in den zurückliegenden Tagen durch intensive Gespräche Klarheit zu den ergangenen Widerspruchsbescheiden wegen der möglichen altersdiskriminieren-der Besoldung erlangen können. Dazu berichteten wir in der Info 05/2014.


Heute am 12.06.2014 ist nun das vereinbarte Schreiben des Finanzministeriums bei uns eingegangen, mit welchem wir eine klare Aussage unseren Mitgliedern gegenüber geben können. In den Darlegungen zieht es das Finanzministerium in Erwägung, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 19.06.2014 Einfluss auf die Besoldung der Beamten des Freistaates Thüringen haben könnte. Zum Schutz unserer Ansprüche auf Forderungen, die aus der Entscheidungen des EuGH erwachsen könnten, haben eine Vielzahl von Thüringer Polizeibeamten verschiedene Widersprüche in den Jahren 2011 und/oder 2013 gestellt.
Die Hintergründe zur plötzlichen Entscheidung der Widersprüche konnte nicht geklärt werden, jedoch wird auf Grund des entstandenen Klagedrucks durch die ergangenen Widerspruchsbescheide nun eine sichere Aussage zur weiteren Verfahrensweise getroffen. Die drohende Verfristung der Widersprüche ist mit dem Eingang des Schreibens am heutigen Tag verflogen.
Die Quintessenz des Schreibens möchten wir hier kurz darlegen:
Das Finanzministerium gewährt allen Beamten und Beamtinnen, die am 30.06.2008 in Thüringen beschäftigt waren, die erneute rückwirkende Überleitung in das Erfahrungsstufensystem, nach Maßgabe der Entscheidung des EuGH, nachdem diese Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Natürlich könnte jetzt der Eine oder Andere unken, das Finanzministerium könnte nicht erkennen, dass die EuGH Entscheidung Einfluss auf Thüringen hat.
Das würden wir dem Ministerium aber nicht durchgehen lassen und mit einer Muster-klage begegnen.
Wer von euch jetzt aber Sorge hat, dass seine Ansprüche bis zurück ins Jahr 2008 verfallen würden, den kann ich beruhigen.
In oben angeführten Schreiben sichert das Finanzministerium die Befriedigung entstandener Ansprüche von Amts wegen zu und zwar ohne, dass diese Ansprüche verjähren würden. Ein gesonderter Antrag durch den einzelnen Beamten ist daher nicht erforderlich. Damit erübrigt sich eine Klage gegen die ergangen Widerspruchsbescheide, da die Erfüllung des Klageinhaltes zugesichert ist. Für uns als GdP heißt dieses nun das Urteil abzuwarten, auszuwerten und dem Finanzministerium auf die „Hände“ zu schauen!

Der Landesvorstand
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