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Info 18/2016

Beförderungen 2016, was soll das???

Wieder ein grobes Foul durch die Landesregierung!

Erfurt.

Es mutet an wie ein schlechter Traum. Am 7. Juni 2016 hat sich das Kabinett des Thüringer Landtages dazu durchgerungen, einen Beschluss zu Beförderungen im Landesdienst zu fassen.

Wir reden nicht lange drum herum, für 2016 und 2017 sind jeweils maximal fünf Prozent der Beschäftigten in den einzelnen Ressorts zu befördern. Die prozentuale Verteilung in den beiden Jahren kann natürlich auch anders aussehen. Aber nur dann, wenn der Einzelhaushalt des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales bzw. des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und der anderen Ministerien im Bereich der Personalausgaben die notwendigen Reserven aufweisen.

    Wir werden für diese 10-Prozent-Beförderungsmöglichkeiten, aufgeteilt auf zwei Jahre, nicht Danke sagen. Wir erkennen daran was der öffentliche Dienst, insbesondere der Polizei- und Justizvollzugs-dienst, in Thüringen wert ist. Fünf Prozent, bei einer gleichmäßigen Aufteilung auf die Jahre 2016 und 2017, ergeben rein rechnerisch im Berufsleben eines Landesbediensteten eine Beförderung innerhalb von 20 Jahren.


Ø Wen will die Thüringer Landesregierung mit diesen Aussichten zum Dienst in der Thüringer Polizei oder Justiz gewinnen?
Ø Ist das die Art von Motivation, die diese Landesregierung den im Dienst befindlichen und an der Leistungsgrenze arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zukommen lassen möchte?
Ø Wann wird das Thema leistungsbezogener Regelbeförderungen endlich ernsthaft angegangen?
    Das ist nicht nur eine Forderung der GdP, sondern ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag!
    Ach, nur am Rande angemerkt, wenn die Beförderungen zur Vorbereitung einer leistungsorientierten Regelbeförderung bereinigt wären und wir in Thüringen zu eben dieser kämen, wären nicht vielmehr als fünf Prozent Beförderungen im Jahr notwendig.

    Die GdP steht jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

    Für den oben angeführten Beschluss des Kabinetts hat sie aber nur Kopfschütteln übrig!

    Für den Landesvorstand, der Landesvorsitzende

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