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Info 19/2012

Freistaat befördert verfassungswidrig!

Erfurt.

Vor einigen Wochen haben die DPolG, der BdK und die GdP in einer gemeinsamen Erklärung für 2012 mindestens ZEHN Prozent Beförderungen für unsere Kolleginnen und Kollegen gefordert. Wir berichteten.

Den Vorsitzenden der Gewerkschaften unserer Thüringer Polizei war es gelungen, von einer Vorlage des Finanzministers Kenntnis zu erlangen, noch bevor er selbige in das Kabinett einbringen konnte. Das Finanzressort bestritt damals sowohl die Existenz eines solchen Papiers, als auch ein Vorhaben, Beförderungen für 2012 grundsätzlich in Frage zu stellen. Dabei ging es bereits in mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften um die „satte“ Fünfprozentklausel für Beförderungen und darum, selbst auf dieses spärliche Kontingent noch verzichten zu müssen.
Ein Angebot, in 2013 beim Verzicht für 2012 dann 2 x 5 % zu bekommen, musste gewerkschaftlich nicht nur deshalb abgelehnt werden, weil in der Thüringer Sparfinanzwelt 2 x 5 allenfalls 8 ergeben, sondern auch, weil selbst 10 % Beförderungen nach der Dienstpostenentbündelung immer noch verfassungswidrig wären.

Das von den Verwaltungsgerichten klar aufgezeigte Erfordernis zur Abschaffung von Mischdienstpostenbewertungen, wie bspw. A 11/12 zu einem klaren A 11 oder A 12 bewerteten Dienstposten, bringt nicht nur mehr Klarheit in der Bewertung des einzelnen Dienstpostens sondern auch Ansprüche des Stelleninhabers, der nach gewonnener Ausschreibung einen solchen erreicht.

Voraussichtlich erwächst für den Stelleninhaber bereits 6 Monate nach seiner Einweisung ein Anspruch auf die Besoldung im Besoldungsamt der Dienstpostenbewertung oder auf eine entsprechende Ausgleichszahlung. Daraus resultierend bedarf es in 2012 schon wesentlich größere Beförderungszahlen!

Seit Jahren setzt sich die GdP für die Abschaffung der „5-Prozent-Beförderungsklausel“ ein. Mit dem nunmehr entstandenen Anspruch beim Erreichen eines Dienstpostens, der neu entbündelt bewertet ist und damit in der Regel einem höherem Besoldungsamt entspricht, werden selbst Beförderungszahlen von 20 Prozent nicht ganz ausreichen, um die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und den damit begründeten verfassungsmäßigen Anspruch für den Zugang in das entsprechende Besoldungsamt in Einklang zu bringen.

Wir wären aber nicht Thüringen, wenn unser Finanzminister dies tatsächlich ohne Rechtsstreitverfahren umsetzen würde! Genau dafür ist Eure GdP aber da, um diesmal schnell Kolleginnen oder Kollegen zu finden, die wir mit unserem rechtlichen Beistand zu den Präzedenzfällen machen, damit Ihr zu Eurem Recht kommt!

Euer GdP-Landesvorstand

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