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Laufbahnrecht

Altersgrenze angehoben

Ausschreibung für die Ausbildung zum gehobenen Dienst 2004

Erfurt.

Mit großer Verspätung hat das Thüringer Innenministerium in diesem Jahr die Ausschreibung für die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst veröffentlicht. Dabei wurde die Mindestaltersgrenze für die verkürzte Ausbildung nach § 10 der Thüringer Laufbahnverodnung für den Polizeivollzugsdienst von bisher 38 Jahre auf nun 42 Jahre angehoben. Die GdP kritisiert diese Anhebung und bemängelt, dass die Änderung der Laufbahnverordnung bisher mit den Berufsvertretungen nicht abgestimmt wurde.

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