Zum Inhalt wechseln

Rechtschutzkommission-Info

Altersdiskriminierung durch Dienstalters-/Erfahrungsstufe

EuGH-Urteil zur Beamtenbesoldung Urteil vom 19.06.2014 C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12

Erfurt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in Bund und Ländern im Sinne des Bestandsschutzes geschaffenen Übergangsregelungen zur Einstufung von Beamten grundsätzlich gebilligt.


Zwar werde die von den Klägern vermutete Diskriminierung durch die Regelungen tatsächlich zementiert, diese (zeitlich begrenzte und den Besitzstand wahrende) Ungleichbehandlung sei jedoch gerechtfertigt. Denn das EU-Recht schreibe keinesfalls vor, den diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zwischen dem tatsächlichen und dem aus der höchsten Erfahrungsstufe möglichen Gehalt ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen. Damit wurde auch der bisherigen Auffassung des Generalanwaltes deutlich widersprochen.
Wichtig, so das EuGH, sei vielmehr, dass zukünftig der weitere Aufstieg in der Besoldungsskala nun von der Dienstzeit und eben nicht mehr vom Lebensalter abhängig sei. Nun müssen deutsche Gerichte allerdings noch prüfen, ob Beamten in bestimmten Fällen eine Entschädigung zustehen könnte, weil Deutschland das EU-weite Verbot der Altersdiskriminierung zu spät umgesetzt hat. Hierzu sollten jedoch die vor dem BVerwG laufenden Verfahren abgewartet werden. Damit scheinen die auch in Thüringen vielfach geführten Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vom Tisch zu sein.
Nach Auffassung der Rechtsschutzkommission war der durch den GdP-Landesvorstand im Vorfeld des zu erwartenden EuGH-Urteils initiierte Weg richtig. Die so dem Finanzministerium abgerungene Vereinbarung zum Umgang mit den im Mai übersandten Widerspruchsbescheiden hat so hundertfache unnötige Verwaltungsgerichtsverfahren -und hier insbesondere die Zahlung der Verwaltungsgerichtsgebühren- verhindern helfen.



Dokument zum Download

This link is for the Robots and should not be seen.