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Mit blauem Auge aus Mobbingverfahren raus

von Gerhard Mörke

Erfurt.
Eine ehemalige Diensthundeführerin des Landes Thüringen klagte gegen ihre einstmalige Vorgesetzte wegen Mobbing. Über den Ablauf und einige Hintergründe berichtet Gerhard Mörke:

Ein Mythos organisierten Chaos umschwebte die Diensthundeführerstaffel schon immer. So auch am 20. Dezember 2005, dem Tag des jüngsten Gerichts, wie manche der Beteiligten offensichtlich die Verhandlung vor dem Landgericht Gera ansahen.

Die Mobbingklage einer Beamtin gegen ihre Vorgesetzte wurde dort verhandelt. Das Gericht hatte es leider versäumt, die Klägerin – wie diese mitteilte – zu laden, so dass die Verhandlung nur durch deren, nach Ansicht vieler Anwesenden nicht besonders gut präpariert erscheinende Anwältin „geschmissen“ werden musste. Die Klägerseite erschien – von wem auch immer verschuldet – völlig uninformiert. Die Klägerin und ihre beiden Zeugen waren sowohl vom Tagungsbeginn als auch vom Tagungsort falsch informiert.

Da der Berichterstatter von dieser Seite über die Verhandlung verständigt wurde,kam auch er mit einstündiger Verspätung vorm falschen Gericht an, wo er auf einen der „verirrten“ Zeugen traf. Zusammen machten sie sich nunmehr auf zur Suche des Gerichtsstandortes, wo sie auf die bereits fast vollständig versammelten und offensichtlich über die Gerichtstermine vorab besser informierten Beklagten-Zeugen trafen. Das Gericht vernahm bereits den ersten davon. Die gerichtliche Handhabung der Mobbingklagen von Beamten gegen ihre Vorgesetzten ist eh fragwürdig. Während in solchen Fällen Vorgesetzte durch das Land anwaltlich vertreten werden, muss das vermeintliche Opfer sich selbst darum kümmern. Das sichtbare Ungleichgewicht hieß 2:1 – zwei beamtenrechtlich erfahrene Anwälte gegen eine junge Anwältin. Es war schon ein merkwürdiges Zusammentreffen. Fast die gesamte Mannschaft der ehemaligen Diensthundestaffel, wie sie noch vor drei Jahren bestand, traf aufeinander.
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