Info 21/ 2015
GdP bedankt sich für das Vertrauen bei der Wahl des Personalrates im TMIK
Wir gratulieren Rainer Staudigel als Vertreter der GdP für seine Wahl und wünschen ihm für Entscheidungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen stets eine glückliche Hand.
Nach der Zuordnung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz zum TMIK war es gesetzlich erforderlich, den örtlichen Personalrat laut Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) neu zu wählen. Die Anzahl der Vertreter im Personalrat wird auf Grund der Gesamtbediensteten in der Behörde nach dem ThürPersVG festgelegt. Diese Anzahl von 9 Vertretern änderte sich trotz Personalzuwachs der Behörde nicht, so dass 7 Beamtenvertreter und 2 Beschäftigtenvertreter zu wählen waren. Die Wahlbeteiligung im TMIK fiel mit 75 Prozent und damit genau 223 Wählern gut aus.
Nach der Zuordnung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz zum TMIK war es gesetzlich erforderlich, den örtlichen Personalrat laut Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) neu zu wählen. Die Anzahl der Vertreter im Personalrat wird auf Grund der Gesamtbediensteten in der Behörde nach dem ThürPersVG festgelegt. Diese Anzahl von 9 Vertretern änderte sich trotz Personalzuwachs der Behörde nicht, so dass 7 Beamtenvertreter und 2 Beschäftigtenvertreter zu wählen waren. Die Wahlbeteiligung im TMIK fiel mit 75 Prozent und damit genau 223 Wählern gut aus.
An dieser Stelle bedankt sich die GdP ausdrücklich für das entgegen gebrachte Vertrauen bei den Wählerinnen und Wählern des TMIK. Natürlich steht Euch Rainer Staudigel für jegliche Anregungen und Probleme zur Verfügung und kann gern dazu angesprochen werden. Rainer ist erreichbar unter: 0361/3793730.
Die GdP wünscht sich für die Wahlperiode eine starke Interessenvertretung im TMIK, die sich für das maximal Mögliche im Sinne der Bediensteten einsetzt.
Euer Landesvorsitzender für den Landesvorstand