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GdP und DPolG gemeinsam:

Unfassbare Methoden eines Dienststellenleiters

Erfurt.

Wenn erkrankte Beamte Besuch von ihrem Dienststellenleiter bekommen, sollte dies eigentlich ein Grund zur Freude sein. Es scheint eine gewisse Wertschätzung auszudrücken oder auch nur eine Form der Erfüllung der Fürsorgepflicht zu sein. Anders jedoch in einer Dienststelle der Thüringer Polizei. Dort sollte man besser Fenster und Türen geschlossen halten, wenn sich Besuch vom Dienststellenleiter ankündigt. Betroffene Beamte haben den Eindruck, als würden sie kontrolliert, ob sie tatsächlich erkrankt oder doch nur Drückeberger sind. Und selbst diejenigen, die während des Krankenbesuches noch keinen Verdacht schöpften, merkten sehr bald, dass dieser Besuch noch ein böses Nachspiel haben kann.

In einem vorliegenden Vermerk des betreffenden Dienststellenleiters wird unter dem Vorwand eines Krankenbesuchs eine Bewertung der bisherigen Arbeit des Erkrankten vorgenommen. Der Chef kam zu Besuch und traf den erkrankten Beamten daheim an. Sie kamen ins Gespräch, wie man es bei einem Krankenbesuch gewohnt ist. Man unterhält sich über dieses und jenes, über die Krankheit und deren Verlauf, über privates und berufliches. Wieder zurück in der Dienststelle hatte jener Leiter nichts Besseres zu tun, als seine persönlichen Gedanken über den Besuch zu Papier zu bringen. Dass er darin meist sehr individuelle Meinungen einfließen lässt, ist gewiss. Dabei liegt seinem Werturteil sicherlich zu Grunde, ob er den Beamten bisher in die Rubrik „gut“ oder „schlecht“ einsortierte.

Rechtlich bedenklich ist auch die Formulierung in der E-Mail des Leiters bezüglich seines Vermerks über den Krankenbesuch, den er dem Beamten als Anhang angefügt hat: „kommt nicht zur Personalakte, sondern lediglich Sachakte bis zum nächsten BU-Termin. Dann Vernichtung.“ Ist das alles mit dem Datenschutz noch vereinbar?
Es stellt sich nun die Frage, aus welchem Grund über einen Krankenbesuch ein Protokoll gefertigt wird, das der betreffende Beamte zudem auch noch unterschreiben soll?

Ein Grund drängt sich dem Leser des Vermerks regelrecht auf: Könnte es sich um eine versteckte Zwischenbeurteilung handeln oder will man den Beamten systematisch in ein schlechtes Licht rücken?
Nach unserer Kenntnis gibt es zahlreiche Beschwerden über solche Krankenbesuche jenes Dienststellenleiters. In mindestens neun weiteren Fällen wurde sogar die Ehefrau eines Polizeibeamten unter Druck gesetzt. Es ist dann auch nicht verwunderlich dass das Vertrauensverhältnis der Bediensteten dahin ist.

Der Behördenleitung sind solche Fälle bereits bekannt geworden. Offiziell war von dort noch keine Entscheidung zu vernehmen, ob und wie sich der betreffende Dienststellenleiter zu verantworten hat. Dass solche Methoden aber nicht hinnehmbar sind, da ist man sich unter den Kolleginnen und Kollegen einig.


Deshalb trugen betroffene Beamte ihre Erfahrungen den Gewerkschaften an.
Dort ist man entsetzt, wie ein Beamter seine führende Position für sein persönliches Machtgehabe schamlos ausnutzt, anstatt seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Von einigen Beamten dieser Dienststelle bekam man sogar hinter vorgehaltener Hand gesteckt, dass dieser Leiter auch anfeindend und derb beleidigend wurde. „Fettkreppel mit Lallaohren“ soll eine solche Betitelung beispielsweise gelautet haben.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt reagierte die zuständige Behörde nicht. Warum nicht? Will man in der Behörde die Sache aussitzen, bis ein Betroffener schließlich ausrastet?
Dann muss sich das Innenministerium nicht wundern, wenn auch dieser Fall öffentlich wird. Die Gewerkschaften fordern eine Reaktion!

So sollten keine Krankenbesuche aussehen. Lasst den betreffenden Vorgesetzten mit seiner triefenden Fürsorgepflicht einfach vor der Tür stehen. Das hilft dem Gesundungsprozess mehr, als sich diese perfide Gesprächsführung anzutun. Die Betroffenen sind sauer und haben das Vertrauen in ihren Vorgesetzten auf Dauer verloren. Wer solche Vorgesetzte hat, braucht keine Feinde mehr.

Die Landesvorstände


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