GdP und DPolG gemeinsam:
Unfassbare Methoden eines Dienststellenleiters
Rechtlich bedenklich ist auch die Formulierung in der E-Mail des Leiters bezüglich seines Vermerks über den Krankenbesuch, den er dem Beamten als Anhang angefügt hat: „kommt nicht zur Personalakte, sondern lediglich Sachakte bis zum nächsten BU-Termin. Dann Vernichtung.“ Ist das alles mit dem Datenschutz noch vereinbar?
Ein Grund drängt sich dem Leser des Vermerks regelrecht auf: Könnte es sich um eine versteckte Zwischenbeurteilung handeln oder will man den Beamten systematisch in ein schlechtes Licht rücken?
Nach unserer Kenntnis gibt es zahlreiche Beschwerden über solche Krankenbesuche jenes Dienststellenleiters. In mindestens neun weiteren Fällen wurde sogar die Ehefrau eines Polizeibeamten unter Druck gesetzt. Es ist dann auch nicht verwunderlich dass das Vertrauensverhältnis der Bediensteten dahin ist.
Deshalb trugen betroffene Beamte ihre Erfahrungen den Gewerkschaften an.
Dort ist man entsetzt, wie ein Beamter seine führende Position für sein persönliches Machtgehabe schamlos ausnutzt, anstatt seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Von einigen Beamten dieser Dienststelle bekam man sogar hinter vorgehaltener Hand gesteckt, dass dieser Leiter auch anfeindend und derb beleidigend wurde. „Fettkreppel mit Lallaohren“ soll eine solche Betitelung beispielsweise gelautet haben.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt reagierte die zuständige Behörde nicht. Warum nicht? Will man in der Behörde die Sache aussitzen, bis ein Betroffener schließlich ausrastet?
Dann muss sich das Innenministerium nicht wundern, wenn auch dieser Fall öffentlich wird. Die Gewerkschaften fordern eine Reaktion!
So sollten keine Krankenbesuche aussehen. Lasst den betreffenden Vorgesetzten mit seiner triefenden Fürsorgepflicht einfach vor der Tür stehen. Das hilft dem Gesundungsprozess mehr, als sich diese perfide Gesprächsführung anzutun. Die Betroffenen sind sauer und haben das Vertrauen in ihren Vorgesetzten auf Dauer verloren. Wer solche Vorgesetzte hat, braucht keine Feinde mehr.