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Ausschusssitzung fortgesetzt

Aus dem Landtag berichtet Rainer Kräuter

Erfurt.

Am 09.11.2007 wurde die öffentliche Anhörung zum Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei mit der Anhörung der drei Polizeigewerkschaften und dem Thüringer Innenministerium fortgesetzt. Im Funktionsraum 003 des Thüringer Landtages beantwortete der zuständige Staatssekretär die Fragen der Abgeordneten.

Unter Anwesenheit von Beschäftigten aller Besoldungsgruppen und Tarifbeschäftigte bot sich dem Betrachter ein geschlossenes Bild von GdP und BdK. Einzig die DPolG e.v. hob sich durch veraltete Argumentationsschienen vom guten Auftritt der Polizeigewerkschaften ab, was dann auch von den Parlamentariern entsprechend bemerkt wurde, die die vorgetragenen Argumente der GdP und des BdK ausdrücklich begrüßten und auch stützten.

Den Vertretern der GdP und des BdK ging es nicht um die Blockierung einer Polizeireform, wie sie ja den GdP`lern aus Saalfeld insbesondere durch den Innenminister Dr. Gasser mehrfach unterstellt wurden, sondern um eine effiziente und effektive Thüringer Landespolizei der Zukunft. Dabei flossen auch die Sachargumente der GdP`ler aus Saalfeld in die Diskussion mit ein.

Im Verlauf der Diskussion wurde schnell klar, dass die Abgeordneten erkannten, dass der Polizeireform „Optopol“ im Hinblick auf das noch vorhandene Personal die Zeit weggelaufen ist und das neue Varianten einer Optimierung der Thüringer Landespolizei gefunden werden müssen. Dabei spielte auch die Überlegung von Erhöhungen der Ausbildungskapazitäten an der Polizeischule in Meiningen eine nicht geringe Rolle. Die Vertreter des Ministeriums gaben zu erkennen, eine Ausbildungskapazität von 200 Plätzen vorrätig zu haben. Gegenwärtig werden pro Jahr 120 Auszubildende in die Thüringer Landespolizei eingestellt.

Dem Vertreter der DPolG e.V. ging es vordergründig darum, die Zentraldienststellen mit Personal aus anderen Dienststellen aufzufüllen und zum Beispiel aus 7 Einsatzzügen 4 Einsatzzüge mit Personal aufzufüllen.

Der Abgeordnete Fiedler fragte dann direkt bei den Polizeigewerkschaften und den Vertretern des Innenministeriums nach, wie denn die Auffassung zu einer 2+1 Variante (Anzahl von Polizeidirektionen) wäre.

Während das Innenministerium erwartungsgemäß den Vorschlag mit 4 Direktionen nicht aufgeben wollte und sich damit unflexibel im Umgang mit den tatsächlichen Verhältnissen an objektiven Gegebenheiten zeigte , äußerten sich BdK und GdP dahingehend übereinstimmend, dass der Schutzbereichsgedanke auch bei solch einer Variante nicht verloren gehen würde.

Im Übrigen gehe es doch tatsächlich darum, die Aufwendungen für die Verwaltung zu reduzieren und vor allem die Abläufe zu straffen. Koll. Volker Küster (BdK) sagte wörtlich, dem Kriminaler ist es egal, wie die Behörde heißt oder wie viele es sind. Er braucht optimale Arbeitsbedingungen vor Ort und keine Zentralisierung, wo noch mehr Leitungsfunktionen geschaffen werden und die Anzahl der Sachbearbeiterstellen reduziert wird.

Zum Abschluss der Anhörung musste dass Innenministerium zugeben, dass bis 2020 1020 Polizeistellen in der Landespolizei noch eingespart werden müssen.

Dabei sind schon alle anderen Einsparungen bei Entgeltbeschäftigten, Ministerium, LKA etc. herausgerechnet.

Das gab dann auch letztlich der anwesende Staatssekretär zähneknirschend zu.

An dem Punkt hatten dann die Abgeordneten keine Fragen mehr und vertagten sich zu geschlossener Sitzung nach dem Mittagessen.

Ob nun eine Empfehlung an den Thüringer Landtag verabschiedet wurde, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Der Auftrag an die Landesregierung, eine 2+1 Variante vorzulegen wäre nicht nur denkbar, sondern wohl auch mehrheitsfähig im Parlament, um das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei nun endlich zu verabschieden.
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