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Einsatzversorgung ungenügend

Erfurt.

Die Polizeieinsätze an den zurückliegenden Wochenenden haben einmal mehr gezeigt, dass die Versorgung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei geschlossenen Einsätzen völlig unzureichend und an den Realitäten vorbei geregelt ist. Grundlage der Versorgung bei geschlossenen Einsätzen ist eine Verwaltungsvorschrift, die wiederum auf Bestimmungen des Reisekostenrechtes, des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes beruht. Durch ständige Kürzung von Leistungen als Reisekosten ist nun eine Situation entstanden, die es der Polizei nicht mehr ermöglicht, die Beamten bei geschlossenen Einsätzen vernünftig zu versorgen.


Auf der Grundlage der o.g. Verwaltungsvorschrift wird aus Kostengründen immer öfter darauf verzichtet, die Einsatzkräfte zu versorgen. Stattdessen wird Selbstversorgung angewiesen und die Beamten erhalten nach dem Einsatz einen Verpflegungszuschuss. Dieser Verpflegungszuschuss wird aber erst bei einer Einsatzdauer von mehr als 14 Stunden gezahlt.

Die Arbeitszeitverordnung lässt aber eigentlich nur maximal 12 Stunden Arbeitszeit am Tag zu. Der Unsinn der gegenwärtigen Regelung wird bei großen Einsätzen richtig deutlich. Kräfte aus anderen Bundesländern werden vor und/oder nach dem Einsatz in Thüringen untergebracht und voll versorgt. Einsatzkräfte aus Thüringen, die speziell für den Einsatz Dienst verrichten, erhalten meist Einsatzabfindung. Einsatzkräfte, die im Rahmen ihres regelmäßigen Dienstes an dem Einsatz teilnehmen, erhalten nichts.

Häufig wird bei angewiesener Selbstversorgung auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einsatzkräfte auf Grund der Witterungsverhältnisse mit Zusatzgetränken zu versorgen, abgesehen davon, dass dafür pro Beamten in 24 Stunden gerade mal 1 EURO zur Verfügung steht.

Das alles führt dazu, dass Einsatzkräfte für 12 und mehr Stunden Verpflegung in nicht klimatisierten Einsatzfahrzeugen mit sich führen oder sich aus dem Einsatz heraus bei Handelseinrichtungen und Imbissständen selbst versorgen müssen. Teilweise kann aus einsatztaktischen Gründen gar keine Verpflegung mitgeführt werden und am Einsatzort gibt es dann keine Möglichkeit, sich selbst zu versorgen.
Dieser Zustand ist nach Auffassung der GdP nicht länger haltbar.

Der Landesvorstand fordert deshalb den Innenminister auf, für eine Regelung zu sorgen, die es der Thüringer Polizei ermöglicht, bei geschlossenen Einsätzen die Polizeibeamtinnen und –beamten und die Tarifbeschäftigten angemessen zu versorgen.

Die Versorgung muss bei Notwendigkeit immer möglich sein und nicht erst ab 14 Stunden Einsatzzeit. Darüber hinaus müssen Einsatzkräfte im erforderlichen Umfang mit heißen und kalten Zusatzgetränken versorgt werden können.

Die Beschränkung auf 1 EURO pro Beamten und Tag ist aufzuheben. Bestehen Zweifel an der Berechtigung dieser Forderung, so können Entscheidungsträger gern einen 12-Stunden- Einsatz im Einsatzanzug mit Schlagschutzausrüstung mitmachen.

Der Landesvorstand
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