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Kommissare/Innen des TLKA an Bodo Ramelow - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit diesem Schreiben wendet sich eine erhebliche Anzahl von Beamten, nämlich die im Eingangsamt A 9 des gehobenen Dienstes (gD) aus dem Landeskriminalamt Thüringen, an Sie. Wir wollen auf unsere seit Jahren andauernde, ausweglose Situation aufmerksam machen. Obwohl diese Situation unserer Meinung nach spätestens seit dem 24.08.2001 hinreichend bekannt sein müsste, erfolgten keine spürbaren nachhaltigen Veränderungen. Bereits damals machten die Beamten des Eingangsamtes A 9 gD bei dem ehem. Ministerpräsidenten Herrn Dr. Bernhard Vogel (CDU) in einem offenen Brief auf ihre Situation aufmerksam, die sich nach nunmehr 16 Jahren eher verschlechterte.

Erfurt.
Während in der Landespolizeidirektion einschließlich der nachgeordneten Bereiche Landespolizeiinspektionen, Autobahnpolizeiinspektion und die Bereitschaftspolizei sowie im Bildungszentrum der Thüringer Polizei der Beförderungsstau im Eingangsamt A 9 gD konsequent abgebaut wurde, verschlechterte sich die ohnehin aussichtslose Situation der Kommissare des TLKA im Vergleich zu ihren Kollegen in den anderen Bereichen der Thüringer Polizei zusehends.

Im TLKA fielen nur Tropfen auf den heißen Stein.

Aufgrund dieser schon seit langem andauernden unbefriedigenden Situation, sahen sich einige Kollegen in zurückliegenden Beförderungsauswahlentscheidungen veranlasst, ihre Rechte einzuklagen. Diese Klagen verhinderten Beförderungen und führten zum Wegfall von Beförderungsstellen im Folgejahr. Sie werden daher gern von Vorgesetzten als Ursache für verzögerte Beförderungen angebracht. Ganz vergessen wird hierbei, dass derartige Klagen auf den Unmut und die Situation der Beamten zurückzuführen sind.

In den zurückliegenden fünf Jahren wurden im TLKA durchschnittlich acht Beamte aus der Besoldungsgruppe A 9 gD nach A 10 befördert. In den Jahren 2012 und 2014 erfolgten keine Beförderungen in besagter Besoldungsgruppe im TLKA.


Gerüchten zufolge soll in diesem Jahr erneut eine Nullrunde für die Beamten in der Besoldungsgruppe
A 9 gD im TLKA stattfinden, da im Mitarbeiterbrief der Behördenleitung vom 04.10.2016 bereits die
Absicht angekündigt wurde, in den nachfolgenden Beförderungsterminen den Schwerpunkt auf das
zweite Beförderungsamt der Laufbahn zu legen!

Bei durchschnittlich etwa 75 Beamten in der Besoldungsgruppe A 9 gD im TLKA entsteht unweigerlich eine durchschnittliche 10-jährige Wartezeit.

Tatsächlich warten im TLKA bereits mehrere Beamte seit 13 Jahren auf ihre Berücksichtigung und damit die Honorierung ihrer Leistungen. Gegenwärtig sind circa 60 Kommissare im TLKA tätig, von denen eine nicht geringe Anzahl bereits mehr als 7 Jahre im Eingangsamt verharrt, obwohl im Gegensatz dazu in anderen Bereichen der Thüringer Polizei — darunter dem Bildungszentrum und der Bereitschaftspolizei — bereits Kollegen schon zwei Jahre nach dem erfolgreichen Absolvieren ihrer Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst nach A 10 befördert wurden.
Wiederholt lag im Jahr 2016 das Beurteilungsprädikat als die wichtigste Beförderungsvoraussetzung von A 9 gD nach A 10 in den meisten Bereichen (siehe Tabelle) der Thüringer Polizei unter dem Beurteilungsprädikat von 4,66 im TLKA. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass der Personalbestand des TLKA zu etwa 60 % dem gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzuordnen ist, wohingegen der Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in den anderen Bereichen der Thüringer Polizei nurGdP unterstützt Beschwerdebrief zur Beförderung im TLKA etwa 30 % ausmacht.
Beförderungskreis TLKAbeabsichtigte Beförderungen von A 9 zu A 10 in 2016 achtab welchem Prädikat 4,66
LPI Gerazwei4
LPI Suhldrei4,33
LPI Jenadrei4,33
LPI Nordhausenzwei4,33
LPI Erfurtzweiundzwanzig4
BZfünf4,33
APIeine4,33
BPThzwei3,33

Es ist kein Geheimnis, dass Beamte des TLKA Beurteilungsprädikate im nicht mehr realen Bereich erhalten müssen (Beispiel 2015 — 5,0 — übertrifft erheblich die Anforderungen), um in einer Beförderungsrunde bestehen zu können. Hier drängt sich die Frage auf, was die Mitarbeiter des TLKA von denen der Landespolizeidirektion unterscheidet, dass man sie auf derartige Weise schlechter stellt.

Im TLKA sind die Vollzugsbeamten der Besoldungsgruppe A 9 gD überwiegend in ermittlungsunterstützenden Bereichen wie den Spezialeinheiten und in ermittelnden Bereichen eingesetzt. Den Ermittlern obliegt die Bearbeitung komplexer Ermittlungsverfahren aus den Bereichen der Staatsschutzkriminalität, Cybercrime, Organisierten Kriminalität, Rauschgiftkriminalität und Wirtschaftskriminalität. Diese Aufgabenbereiche setzen eine erhöhte Spezialisierung voraus, die wiederum einer permanenten, bundesweit stattfindenden Weiterbildung bedarf.
Warum erhalten die Beamten des TLKA dennoch im Verhältnis zu ihren Kollegen anderer Dienststellen der Thüringer Polizei so nachrangig Bestätigung für ihre Leistungen?

Durch das jahrelange Verweilen in der Besoldungsgruppe A 9 gD erfahren die Beamten des TLKA zudem eine weitere Ungleichbehandlung gegenüber ihrer Kollegen. Ihnen ist dadurch jegliche Aufstiegsmöglichkeit genommen, was zu einer Perspektivlosigkeit führt, die ihresgleichen sucht.
Dienstposten der Wertigkeit A 10 werden grundsätzlich — bis auf wenige Funktionsdienstposten — nicht ausgeschrieben.
In der Regel erfolgen Ausschreibungen von Dienstposten erst ab Wertigkeit A 11 und höher. Diese sind, wenn sie als Beförderungsdienstposten ausgeschrieben werden, jedoch nur für einen Bewerberkreis eröffnet, der sich bereits im ersten Beförderungsamt A 10 oder entsprechend höher befindet.


    Für die Beamten der Besoldungsgruppe A 9 gD im TLKA ist die Möglichkeit der beruflichen Fortentwicklung erheblich eingeschränkt bis ausgeschlossen.

    Von derartigen Voraussetzungen ging kein Absolvent des Fachhochschulstudiums oder des Bachelorstudiengangs aus: Folge dieser Praxis ist nicht zuletzt, dass Kollegen mit weniger Berufserfahrung aus anderen Beförderungskreisen/ Beurteilungskreisen wegen der dort günstigeren Beförderungspraxis die höher bewerteten Stellen besetzen.

    Diese offensichtliche Benachteiligung der Beamten der Besoldungsgruppe A 9 gD des TLKA, gegenüber ihrer Laufbahnkollegen, muss beendet werden.

    Aus unserer Sicht wird die starre Beförderungsquote von 5 % den vorherrschenden Gegebenheiten in den Besoldungsgruppen A 9 gD im TLKA nicht gerecht und entspricht nicht den aktuellen Erfordernissen.

    Wir appellieren an Sie, den Beförderungsstau von A 9 gD zu A 10 im TLKA abzubauen und nach mehr als 25 Jahren Deutscher Einheit endlich ein gerechtes Beurteilungs- und Beförderungssystem in Thüringen

zu installieren.
    Erst kürzlich äußerte der Bundesfinanzminister, dass zukünftig mehr in die innere Sicherheit investiert werden solle. In Zeiten erhöhten Sicherheitsrisiken sollte die Motivation des vorhandenen Personalbestandes nicht vernachlässigt und leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind der Garant erfolgreicher Unternehmen.

Von einem postulierten politischen Willen zu einer bevorzugten Berücksichtigung der Beförderung aus

den Eingangsämtern kann im TLKA nicht die Rede sein.

    Hochachtungsvoll

    Wir Kommissarinnen und Kommissare des TLKA unterstützen den Brief:



Minister für Inneres und Kommunales des Freistaates Thüringen Ministerin für Finanzen des Freistaates Thüringen

Fraktion DIE LINKE

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

AfD-Fraktion

Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Der Präsident des TLKA

Personalrat des TLKA

Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei


LKA Brief zum Download

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