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Verfahrenseinstellung nach 170 II StPO

Minister sprach mit dem Kreisgruppenvorsitzenden, der unter Verdacht stand!

Erfurt/Saalfeld.

Nach einer langen Leidenszeit unter Verdacht wegen Geheimnisverrates erfolgte vor wenigen Tagen die Einstellung des Verfahrens, das gegen den Vorsitzenden der GdP-Kreisgruppe Saalfeld betrieben wurde.

Unermüdlich hatte Rainer Kräuter in den Monaten seiner Verteidigung auf Missstände bei den gegen ihn laufenden Ermittlungen aufmerksam gemacht und in diesem Zusammenhang viele rechtliche Schritte der Klärung eingeleitet, so zum Beispiel, weil das Verfahren nur gegen einen Verdächtigen betrieben wurde, obgleich man bei mehreren Polizeibeamten das Versen-den des Papsteinsatzbefehls vom dienstlichen zum privaten Rechner festgestellt hatte. Das ganze Verfahren, das im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Einsatzbefehl zum Papstbesuch betrieben wurde, drohte sich nun mit neuen Anzeigen und Gegenanzeigen spiralförmig aufzuschaukeln. Dies kann und darf aber weder im Interesse des Dienstherrn, noch des Betroffenen und der Berufsvertretungen sein.

Um dem zu begegnen und schnellstmöglich zur Ruhe und normalen Arbeit zurück-zukehren bat der Thüringer Innenminister um ein persönliches Gespräch mit Rainer Kräuter im Beisein des Landesvorsitzenden der GdP. Herr Minister nahm sich am vergangenen Freitagnachmittag mehrere Stunden Zeit und laut Marko Grosa habe in Weimar bei aller Brisanz des Themas das zielführenste und beste Gespräch seiner bisherigen Amtsperiode stattgefunden.

Die Gewerkschaft der Polizei sagt Minister Jörg Geibert dafür ausdrücklich Danke!

Die Aufarbeitung einer historischen Bearbeitung interner Ermittlungen gegen Polizeibeamte scheint noch nicht in allen Fassetten abgeschlossen aber die deutliche Verbesserung grundsätzlicher Bearbeitungsvorgaben ist auch gewerkschaftlicher seits schon erkennbar. Der Innenminister würde es sich wünschen, dass man bei notwendigen Ermittlungen auch seitens der Staatsanwaltschaft die Sammlung von entlastenden Material von Anfang an beauftragt und er kritisierte gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern, dass die Latte für die staatsanwaltschaftliche Entscheidung zur Eröffnung eines Strafverfahrens scheinbar zu niedrig läge.


Unterschiedliche Auffassungen gab es ausschließlich zur Erhebung von Daten aus dienstlichen Rechnern und den persönlichen e-mail-Postfächern. Die Gewerkschaften der Polizei sehen eine routinemäßige Sichtungsermächtigung nicht und äußern sich auch fortgesetzt kritisch zur Erhebung von Daten mit den recht verschiedenen Verdachtsmomenten in zurückliegenden Fällen. Dazu blieb es beim Austausch der Standpunkte und dem Werben um Verständnis, für die aufgezeigte rechtliche Überprüfung seitens der Gewerkschaften GdP und DPolG.

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