Info 33/2012
Beihilfe schneller bearbeiten (2) Praxisgebühr abschaffen
Die GdP wird bei dem Gespräch auch das Thema Praxisgebühr zur Sprache bringen. Der Bundestag will am heutigen Tage die Abschaffung der Praxisgebühr beschließen. Mit der Begründung, Maßnahmen zur Belastung der gesetzlich Krankenversicherten müssten wirkungsgleich auch auf die Beamten übertragen werden, war 2004 ein Eigenbehalt (die sog. Praxisgebühr) in der Beihilfe eingeführt worden.
Bei der Erarbeitung einer eigenen Thüringer Beihilfeverordnung war dieser Eigenbehalt dahingehend modifiziert worden, dass nunmehr für jede Arztrechnung vier Euro erhoben wurden. Der Hinweis der GdP, dass damit die Belastung kranker und älterer Beamter gegenüber der bisherigen Regelung deutlich höher werden, war beim Erlass der Verordnung von der Landesregierung und dem Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages ignoriert worden.
Wenn die gesetzlich Krankenversicherten nun durch Abschaffung der „Praxisgebühr“ entlastet werden, dann ist es nur recht und billig, dass die vergleichbare Regelung in der Beihilfevorschrift ebenfalls zum 01.01.2013 wieder aufgehoben wird. Das ist jedenfalls die Forderung der GdP.