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Widerspruch gegen Besoldung einlegen

Erfurt.

Seit 01.01.2008 bekommen Beamte bis einschließlich A 9, die erstmals im Beitrittsgebiet ernannt wurden, Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz bzw. seit 01.07.2008 nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Für die Beamten ab A 10 aufwärts gilt bis 31.12.2009 noch eine auf 92,5 % abgesenkte Besoldung.

Diese Regelung war ein Ergebnis der Tarifverhandlungen 2003, mit der eine entsprechende Regelung für den Tarifbereich auf die Beamten übertragen wurde. Sie resultierte im Wesentlichen aus der schlechten Finanzlage der öffentlichen Haushalte zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses.

Bund und Kommunen haben inzwischen auf die deutlich verbesserte Finanzlage reagiert und alle Tarifbeschäftigten erhalten mittlerweile 100 %. Auch Bundesbeamte A 10 und höher erhalten seit 01.04.2008 100 %. Lediglich für die Tarifbeschäftigten der Länder und für die Beamten der Länder und der Kommunen in den neuen Ländern mit entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen gelten noch die abgesenkten Beträge von 92,5 %. Beamte der Besoldungsgruppe A 9, die seit dem 01.01.2008 befördert wurden, fallen sogar wieder von 100 % auf 92,5 % zurück, auch wenn die Beamten A 10 in Thüringen eine Zulage erhalten.

Die GdP hält die abgesenkte Besoldung der Beamten der Besoldungsgruppen A 10 und höher für grundgesetzwidrig. Sie gewährt deshalb Rechtsschutz für zwei Klagen von Beamten der Besoldungsgruppen A 10 und A 11, mit denen die Rechtmäßigkeit der abgesenkten Besoldung überprüft werden sollen. Die Klagen sind inzwischen beim VG Weimar anhängig und tragen die Aktenzeichen 4 K 861/08 We und 4 K 1123/08 We.

Wir empfehlen jetzt allen Beamten A 10 und höher mit abgesenkter Besoldung bei der Zentralen Gehaltsstelle rückwirkend zum 01.01.2008 Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen und sich mit Hinweis auf die beiden o.g. Klagen mit dem Ruhen des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser beiden Verfahren einverstanden zu erklären. Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei ihren Kreisgruppen Musterwidersprüche.

Im geschützten Bereich unserer Webseite steht der Musterwiderspruch unter dem Register "Besoldung" als Download bereit.

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