Gewerkschaft der Polizei in der Anhörung
Zusammenfassung des Standpunktes
Die GdP fordert deshalb von den Abgeordneten des Thüringer Landtages spätestens nach 5 Jahren eine Überprüfung der Annahmen, die zu dieser Entscheidung der Landesregierung geführt haben und die Möglichkeit der Korrektur des SSL.
Gegenwärtig ist nicht ersichtlich, wie mit der derzeitigen Organisation der Landespolizei die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei nach Reduzierung der Polizeivollzugsbeamten um mehr als 800 Stellen sichergestellt werden soll. Nach Auffassung der GdP sind umfangreiche weitere aufgabenbezogene, organisatorische und administrative Maßnahmen notwendig, um angemessen auf diesen Personalabbau zu reagieren und die originären Aufgaben der Polizei weiter erfüllen zu können. Die Reduzierung der Zahl der Polizeidirektionen von sieben auf vier wird die Probleme der Polizei nicht lösen, wenngleich die Straffung der Führungsdienststellen auch von der GdP als notwendig erachtet wird. „Wir wollen eine Entscheidung zur Zahl der Polizeidirektionen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Thüringer Polizei. Jetzt nur über die Polizeidirektionen zu entscheiden kann in kurzer Zeit zu neuen Strukturveränderungen führen. Dies wollen wir weder den Bürgern, noch dem Land und den Beschäftigten der Polizei zumuten“, fasst Edgar Große, stellv. Landesvorsitzender der GdP Thüringen, die Haltung seiner Gewerkschaft zusammen, die er zuvor den Abgeordneten vorgetragen hatte.“
Im übrigen verweisen wir auf unsere umfassende Stellungsnahme gegenüber den Abgeordneten auf deren Fragen hin.
Gegenwärtig ist nicht ersichtlich, wie mit der derzeitigen Organisation der Landespolizei die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei nach Reduzierung der Polizeivollzugsbeamten um mehr als 800 Stellen sichergestellt werden soll. Nach Auffassung der GdP sind umfangreiche weitere aufgabenbezogene, organisatorische und administrative Maßnahmen notwendig, um angemessen auf diesen Personalabbau zu reagieren und die originären Aufgaben der Polizei weiter erfüllen zu können. Die Reduzierung der Zahl der Polizeidirektionen von sieben auf vier wird die Probleme der Polizei nicht lösen, wenngleich die Straffung der Führungsdienststellen auch von der GdP als notwendig erachtet wird. „Wir wollen eine Entscheidung zur Zahl der Polizeidirektionen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Thüringer Polizei. Jetzt nur über die Polizeidirektionen zu entscheiden kann in kurzer Zeit zu neuen Strukturveränderungen führen. Dies wollen wir weder den Bürgern, noch dem Land und den Beschäftigten der Polizei zumuten“, fasst Edgar Große, stellv. Landesvorsitzender der GdP Thüringen, die Haltung seiner Gewerkschaft zusammen, die er zuvor den Abgeordneten vorgetragen hatte.“
Im übrigen verweisen wir auf unsere umfassende Stellungsnahme gegenüber den Abgeordneten auf deren Fragen hin.