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GdP und DPolG gemeinsam:

Besoldungsgesetz passiert Landtag

Erfurt.

Am 18. September 2013 hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD das Besoldungsanpassungsgesetz 2013/14 beschlossen. Beamte und Versorgungsempfänger des Landes erhalten damit ab 01. Oktober 2013 2,45 % mehr Besoldung und Pension. Am 01. August 2014 kommen dann noch mal 2,75 % dazu. Der Landtag hat damit eine zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung gegenüber dem Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um 10 bzw. 8 Monate gebilligt.

GdP und DPolG zeigten sich enttäuscht darüber, dass auch die Abgeordneten des Thüringer Landtages die Beamten des Landes nach Kassenlage bezahlen wollen. Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) hatte von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, dass er mit einer Verschiebung der Besoldungsanpassung gegenüber dem Tarifbereich die Beamten mit zur Sanierung der Landesfinanzen heranziehen will. Dabei müssen die Beamten nicht nur eine zeitliche Verschiebung der Besoldung hinnehmen, gegenüber dem Tarifbereich wird die Besoldung auch noch um jeweils 0,2 % niedriger angesetzt. Die so eingesparten Gelder werden einem Pensionsfonds zugeführt, der künftige Pensionslasten des Landes abmildern soll.
Enttäuscht zeigen sich die Beamten auch von der SPD. Diese hat Beschlüsse, welche die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten festschreiben. Noch im Gesetzgebungsverfahren hatten einzelne SPD-Abgeordnete diese Beschlüsse im Hinterkopf. Am Ende halten sich die SPD-Abgeordneten aber dann doch lieber an die Koalitionsdisziplin als an ihre eigenen Beschlüsse und winken den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen durch.

Völlig unverständlich wird die Haltung der Regierungsfraktionen des Landtages, wenn man die Besoldungsanpassung mit der Diätenerhöhung der Landtagsabgeordneten ins Verhältnis setzt. Leider müssen sich die Abgeordneten ja die Diäten automatisch erhöhen, weil es in der Verfassung so festgeschrieben ist. Außerdem kann man ja bei 30.000 Beamten und Versorgungsempfängern mehr sparen, als bei 88 Landtagsabgeordneten. Vorschlag der Gewerkschaften: „Liebe Abgeordnete, schreibt doch die automatische Anpassung der Besoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung in der Verfassung des Freistaates auch für die Thüringer Beamten fest“. Die Beamten müssten dann nicht jedes Mal wieder um die Erhöhung ihrer Besoldung betteln.

Die Landesvorstände

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