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GdP und DPolG gemeinsam:

Sonderurlaub für Betroffene und Helfer

Erfurt.

Bereits am 03. Juni 2013 hatten das Thüringer Finanzministerium und der Thüringer Innenminister Hinweise für die Gewährung von Dienstbefreiung anlässlich der Hochwassersituation gegeben. Daraus geht hervor, dass sowohl für die Heranziehung von Mitarbeitern für den Katastrophenschutzdienst, als auch bei eigener Betroffenheit durch das Hochwasser und bei Nichterreichbarkeit der eigenen Dienststelle Dienstbefreiung gewährt werden kann.

Grundlagen für die Freistellung vom Dienst sind das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz und die Thüringer Urlaubsverordnung. GdP und DPolG begrüßen ausdrücklich diese Klarstellung der Landesregierung. Unverständlich ist jedoch, dass die entsprechenden Schreiben des TFM und des TIM entweder gar nicht oder erst mehr als zwei Wochen nach ihrem Erscheinen in Teilen im Intranet der Thüringer Polizei veröffentlicht werden. Wir hoffen mal, dass die Schreiben wenigstens in den am meisten betroffenen Dienststellen in Papierform vorliegen und die Mitarbeiter, die für Feuerwehr oder THW im Einsatz waren oder persönlich vom Hochwasser betroffen waren und zum Teil erhebliche Schäden erleiden mussten, Kenntnis von diesen Schreiben erhalten haben. Sonst wären die hehren Worte in den zahlreichen Dankschreiben das Papier nicht wert, auf die sie geschrieben wurden.
Die Polizeibehörden entscheiden eigenverantwortlich über den notwendigen Umfang der Freistellung. Uns sind Fälle bekannt, in denen in Thüringer Behörden bis zu sieben Tagen

Freistellung gewährt wurden. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidungsbefugten mit den Anträgen ebenso kreativ umgehen, wie die Einsatzkräfte oder die Betroffenen mit dem Hochwasser. Es wäre schlimm, wenn die Helfer für die Hochwasserhilfe auch noch Urlaub oder Freizeit opfern müssten oder die Betroffenen nach den Hochwasserschäden auch noch den Verlust ihres Erholungsurlaubes beklagen müssten.

Unsererseits geführte Prüfungen über eine gemeinsamen Spendenaktion der GdP und DPolG in Sachsen „Helfer helfen Helfern“, für Kolleginnen und Kollegen, die selbst von Hochwasser betroffen sind (Gemeinsame Info 15/2013), können derzeit nicht abschließend positiv beschieden werden. Eine von uns erhoffte problemlose Einrichtung eines Spendenkontos ist durch die finanzrechtlichen und bürokratischen Vorgaben nicht so ohne Weiteres von heute auf morgen umsetzbar. Die laufenden Spendenaktionen anderer

Länder lassen sich nicht auf Thüringen übertragen bzw. übernehmen. Somit sind wir gezwungen, bereits im Vorfeld Vereine zu gründen oder die Gewerkschaft als Verein eintragen zu lassen, um dann ebenfalls noch im Vorfeld Spendenkonten einrichten zu können, damit diese im Ernstfall sofort aktiviert werden können. Nichtsdestotrotz prüfen wir weitere Möglichkeiten, um Spendengelder sammeln und auch etwas verspätet den Opfern helfen zu können.

Die Landesvorstände
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