GdP fordert Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Nach Auffassung der GdP sind Spezialvorschriften für bordellartige oder sonstige prostitutionsnahe Betriebe unumgänglich.
Freiberg: „Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler gilt, würde außerdem dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren, weil ihrer Tätigkeit eine klare rechtliche Regelung zu Grunde läge.“
Freiberg: „Milieutypische Straftaten könnten leichter aufgeklärt und die Transparenz des Milieus erhöht werden, weil Beteiligung und Zusammenarbeit von Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden Vertrauen schaffen. Dadurch würde auch die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtert.“
Quelle: Pressemeldung der GdP, Berlin vom 6. August 2009