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GdP und DPolG gemeinsam:

Eigenbehalt bei Arztrechnung soll fallen

Erfurt.

Bundes- und Landesregierung hatte bekanntlich 2004 die sogenannte Praxisgebühr für die gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten auch in die Beihilfeverordnung und damit für die Beamten übernommen. Zum 01.07.2012 hatte die Landesregierung diesen Eigenbehalt so umgestaltet, dass nicht mehr pro Quartal 10,- Euro abgezogen werden, sondern für je-de Arztrechnung jeweils 4,- Euro.


Ende 2012 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Eigenbehalt für die gesetzlich Krankenversicherten wieder abzuschaffen. GdP und DPolG hatten bereits im November 2012 ein Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Fiedler (CDU) bei Finanzstaatssekretär Dirk Diedrichs genutzt, um die Abschaffung des Eigenbehaltes für Arztrechnungen zu fordern. Diese Forderung wurde durch die Gewerkschaften und ihre Spitzenverbände mehrfach wiederholt.

Nun scheinen die Gewerkschaften mit ihrer Forderung Erfolg zu haben. Die Landesregierung hat am 12.02.2013 beschlossen, den Eigenbehalt bei Arztrechnungen aus der Beihilfeverordnung zu streichen und Finanzminister Wolfgang Voß beauftragt, eine entsprechende Rechtsverordnung vorzubereiten. Leider wurde es nach unseren Informationen versäumt, ein konkretes Datum vorzugeben, zu dem der Eigenbehalt nicht mehr gelten soll.
Die Forderung von GdP und DPolG dazu ist ganz eindeutig, der Eigenbehalt für die gesetzlich Krankenversicherten wurde zum 01.01.2013 gestrichen, also muss auch der Eigenbehalt der Beamten für Arztrechnungen zum 01.01.2013 gestrichen werden. Alles andere wäre eine ungerechtfertigte Belastung der Beamten. Wir sind gespannt, wie lange der Finanzminister für die Vorbereitung der Rechtsverordnung braucht und zu wann er die Abschaffung des Eigenbehaltes für die Beamten umsetzen will.
Die Landesvorstände

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