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Bundesverfassungsgericht soll Versorgung überprüfen

VG Frankfurt/Main fasst Vorlagebeschluss

Erfurt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main beschloss am 19.04.04, dass von der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk BGS geführte Verfahren eines hessischen BGS-Pensionärs vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Die Versorgungsanpassung im Oktober 2003 war nicht in voller Höhe an die Pensionäre weitergegeben worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll bei den nächsten acht Versorgungsanpassungen das Versorgungsniveau der Beamten von bisher max. 75 % auf künftig höchstens 71,75 % gesenkt werden.

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