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Info 10/2012

Die 14. Fassung der Dienstvereinbarung unterschrieben!

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Auch wenn die Gewerkschaft der Polizei bei keiner der 13 vorherigen Fassungen beteiligt war, begrüßen wir ausdrücklich, dass die Reformverantwortlichen diesen Altwunsch der Gewerkschaften tatsächlich umgesetzt haben.

Die wesentlichen Forderungen sieht die GdP enthalten, obgleich sich bei der Umsetzung die eine oder andere Schwierigkeit noch zeigen wird.
Voller Stolz und in der Hoffnung auf das Ende einer langen Debatte, befand sich gestern Herr LPD Schrehardt wegen Erkrankung des Vorsitzenden auf der Suche nach einem Zeichnungsbefugten des Polizeihauptpersonalrates.

Obwohl die ordentliche erste Vertreterin anwesend war und erreicht wurde, hat man sie für die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung abgelehnt!

Anscheinend schien sie als gewähltes Vorstandsmitglied der Tarifbeschäftigten im PHPR nicht geeignet. Die Reihenfolge der Vertretung regelt aber nicht das hohe Haus, sondern das Thüringer Personalvertretungsgesetz.

Solche Auffassungen begegnen uns immer wieder beim täglichen Respekt gegenüber unseren tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen! Für die aufopferungsvolle Mitarbeit gilt allen Mitwirkenden im Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei, in den örtlichen Personalräten und in sonstigen Vertretungen unser herzlicher Dank. Dies gilt auch für die Mitarbeiter im Projekt „PSR“, die durch immer neue Formulierungen zur Einigung der Verhandlungspartner beigetragen haben. Jetzt sind wir an der Reihe!
Bei der konkreten Umsetzung wird man die Gewerkschaft der Polizei nicht außen vorlassen können. Wir werden Euch unterstützen, wo immer wir können. Das wird sich im Einzelfall nicht nur in der Gewährung von Rechtsschutz widerspiegeln.



Eure GdP Thüringen

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