Polizeibeschäftigte dürfen nicht mehr bespitzelt werden!
Forderungen der GdP und DPolG Thüringen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Polizeibeamte
Diese Forderung resultiert nicht nur aus den theoretisch technischen Voraussetzungen, sondern aus ganz konkreten Erkenntnissen darüber, dass der Dienstherr zum Teil unangekündigt von diesen Möglichkeiten Gebrauch macht. Wir wissen aus den Akteneinsichten zu Strafverfahren, dass sogar die Postfächer von Personalräten durchsucht und der Inhalt zum Bestandteil späterer strafrechtlicher Ermittlungen wurden.
Es gab Anordnungen zu Ausforschungsdurchsuchungen und zur Suche nach Hinweisen, um einen Anfangsverdacht für strafprozessuale Maßnahmen zu finden.
Strafprozessuale Maßnahmen, die bei Schwerverbrechern oft unmöglich bleiben, wurden möglicherweise gegen Polizeibeamte teilweise ohne richterliche Anordnungen durch Dienstvorgesetzte verfügt und von beauftragten Polizeibeamten widerstandslos ausgeführt. Diesem Zustand muss Einhalt geboten werden!
Es gab Anordnungen zu Ausforschungsdurchsuchungen und zur Suche nach Hinweisen, um einen Anfangsverdacht für strafprozessuale Maßnahmen zu finden.
Strafprozessuale Maßnahmen, die bei Schwerverbrechern oft unmöglich bleiben, wurden möglicherweise gegen Polizeibeamte teilweise ohne richterliche Anordnungen durch Dienstvorgesetzte verfügt und von beauftragten Polizeibeamten widerstandslos ausgeführt. Diesem Zustand muss Einhalt geboten werden!
Wir fordern die Landesregierung auf, alle Behördenleiter und Vorgesetzten, die gegen ihre Mitarbeiter Ermittlungen unbeachtet der Strafprozessordnung durchführen ließen, sofort von ihrer Verantwortung zu entbinden und mindestens disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen sie und ihre Ausführungsgehilfen einzuleiten.
Kein Polizeibeamter darf ohne Befugnis die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einschränken. Polizeibeschäftigte sind ebenfalls Bürger und haben Grundrechte!
Erfurt, 20.12.12