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Info 31/2012

Vorwürfe müssen schnell aufgeklärt werden

Erfurt .

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Personalratsvorsitzenden der Thüringer Polizei und Funktionär der Gewerkschaft der Polizei wegen des Verdachts des Geheimnisverrats wurde über die Medien bekannt, dass möglicherweise im Verfahren die Immunität von Abgeordneten und das Zeugnisverweigerungsrecht von Mitarbeitern der Medien nicht ausreichend beachtet wurden. Die GdP fordert die Staatsanwaltschaft, den Justiz- und den Innenminister auf, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären. Für den Fall, dass sich die Vorwürfe bestätigen, sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

Unmittelbar vor dem Besuch von Papst Benedikt XVI. in Thüringen war dem MDR der mit einem Geheimhaltungsgrad versehene Einsatzbefehl und weitere Dokumente zugespielt worden. Der Vorsitzende des Personalrats der Polizeidirektion Saalfeld und Vorsitzende der GdP-Kreisgruppe Saalfeld wird verdächtigt, diese Unterlagen rechtswidrig an den MDR weitergegeben zu haben. Dazu war er von den Ermittlern bei einem Besuch des Bundestages in Berlin in Gewahrsam genommen und mit einem Funkstreifenwagen nach Saalfeld gebracht worden, waren seine Diensträume und seine Wohnung durchsucht worden, wurden Computer und Handys sichergestellt usw. …
Spiegel online berichtet jetzt unter Berufung auf den Abschlussbericht der KPI Suhl, dass die Ermittler den Personalratsvorsitzenden zwar für den Informanten halten, dies aber nicht beweisen können. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt wohl das Verfahren einzustellen. Dem Bericht des Spiegels zufolge hatten mindestens 571 Personen Zugriff auf die an den MDR weitergegebenen Dokumente. Wenn man dem einzigen bisher Beschuldigten die Tat nun nicht nachweisen kann, ist denn schon mal jemand bei Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden auf die Idee gekommen, dass der Beschuldigte vielleicht doch nicht der Täter ist? Wird denn in anderen Richtungen noch ermittelt oder gibt man sich am Ende damit zufrieden, dass es der Beschuldigte zwar gewesen sein könnte und man es ihm nur nicht beweisen kann?
Bei der Auswertung von elektronischen Medien sind die Ermittler dem Bericht von Spiegel online zufolge auf Kontakte des Beschuldigten gestoßen, die er mit Personen hatte, die besonderen strafprozessualen Bestimmungen unterliegen. In einer aktuellen Stunde des Thüringer Landtages am 17.10.2012 wurde dies von Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) de facto auch bestätigt. Es habe sich dabei z.B. um „rein private“ Kontakte zwischen dem Beschuldigten und der Landtagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke) gehandelt. Eine solche Einschätzung setzt jedoch voraus, dass man entsprechende Nachrichten liest. Allein das kann schon einen Verstoß gegen die StPO darstellen.

Die Vorwürfe gegen die ermittelnden Beamten erscheinen also nicht völlig unbegründet und müssen auch im Interesse der Beamten schnellstmöglich aufgeklärt werden. Die GdP fordert darüber hinaus, dass die Ermittlungen zum Verdacht des Geheimnisverrates weitergeführt werden um den wahren Täter zu finden. Dabei sollte man sich aber bitte nicht nur auf Funktionäre von Berufsvertretungen oder Personalratsmitglieder stürzen!

Der geschäftsführende Landesvorstand

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