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GdP und DPolG gemeinsam:

Rückforderungen bedenklich

Erfurt.

GdP und DPolG halten die Rückforderung von vermeintlichen Überzahlungen bei den Tarifbeschäftigten, die einen Altersteilzeitvertrag haben, für bedenklich und fordern umgehend eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen von Amts wegen.

Im Dezember 2012 hatte die Landesfinanzdirektion (LFD) auf Grund steuerrechtlicher Änderungen der VBL-Beiträge eine Nachberechnung der Vergütung von Beschäftigten vorgenommen und die meisten Beschäftigten hatten eine Nachzahlung erhalten. Bei einer neuerlichen Überprüfung hatte die Landesfinanzdirektion nun festgestellt, dass es dadurch bei Beschäftigten mit einem Altersteilzeitvertrag zu Überzahlung gekommen ist. Zwei Tage vor dem Zahltag (28.06.2013) hatten die betroffenen Beschäftigten eine Information darüber erhalten, dass die vermeintlich überzahlten Beträge vom Junigehalt in einer Summe wieder einbehalten werden. Da im Einzelfall die Pfändungsfreigrenze unterschritten worden wäre, die Beträge aber wegen der Ausschlussfrist von 6 Monaten im Juni zurückgeholt werden mussten, kam die LFD auf einen ganz besonderen Trick. Die Betroffenen erhielten unaufgefordert einen Gehaltsvorschuss, der wegen der Überzahlung gleich wieder einbehalten wurde und den sie obendrein bis 19.07.2013 zurückzahlen müssen.
Rechtlich bedenklich ist der Vorgang gleich in mehrfacher Hinsicht:
  • Die Betroffenen erhielten bis heute keine eindeutige Information über die Rechtsgrundlagen für die Rückforderung und die konkrete Höhe der Überzahlung.
  • Die LFD hat die vermeintlichen Überzahlungen ohne Zeitnot und in voller Kenntnis der Rechtslage vorgenommen.
  • Die vermeintliche Überzahlung resultiert nicht nur aus dem Dezembergehalt 2012, sondern in Rückrechnung aus allen 12 Monaten des vergangenen Jahres, damit liegen zumindest die Zahlungen für 11 Monate des vergangenen Jahres außerhalb der Ausschlussfrist, die Rückforderung ist damit nicht rechtens.
  • Die Zahlung eines Gehaltsvorschusses zur Vermeidung des Unterschreitens der Pfändungsfreigrenze ist nach Auffassung der Gewerkschaften ein Taschenspielertrick.
  • Die Betroffenen hatten keinerlei Möglichkeit, den Abzug der vermeintlichen Überzahlung zu verhindern. Rechtliches Gehör wurde ihnen nicht eingeräumt.
Wir fordern deshalb Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) auf, die Frage der Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen und das Verfahren zur Einbehaltung der Beträge von Amts wegen rechtlich zu überprüfen und die Betroffenen detailliert über das Ergebnis der Überprüfung in Kenntnis zu setzen. Zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen sind die Betroffenen umgehend über die Zusammensetzung der Rückforderungen zu informieren.


Die Landesvorstände
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