GdP und DPolG gemeinsam:
Keine Uniform mehr da!
Nach Kenntnis von GdP und DPolG hat sich die Zuständigkeit für das Einkleidungshaus mit der neuen Struktur geändert. Die Landespolizeidirektion als jetzt zuständige Dienststelle hat inzwischen ebenfalls Kenntnis von den fehlenden Uniformteilen und Ausrüstungsgegenständen. Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits reagiert. So wurden kurzfristig aus Hessen ca. 500 Hosen gekauft und ausgegeben.
Unabhängig von der Änderung für das Einkleidungshaus war die zentrale Beschaffungsstelle der Thüringer Polizei durchgängig für die Ersatzbeschaffung der Uniformen verantwortlich und hat diese Aufgabe in der letzten Zeit offensichtlich nur unzureichend erfüllt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Beschaffungsverfahren geändert werden musste. Es bleibt Fakt, dass der Bedarf der Polizei an Uniformen für die Neueinstellungen und für die Ersatzbeschaffung gegenwärtig nicht gedeckt werden kann.
Die Gewerkschaften fordern die Verantwortlichen des Thüringer Innenministeriums und der Thüringer Polizei auf, sofort ein rechtssicheres Beschaffungsverfahren anzuwenden, umgehend die erforderlichen Ausschreibungen vorzunehmen und die notwendigen Haushaltsmittel für die Beschaffung zur Verfügung zu halten. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu treffen, um Neueinstellungen und Notfälle mit Uniformen versorgen zu können. Solange der Bedarf der Polizeibeamten mit Uniformen nicht befriedigt werden kann, darf das Guthaben auf dem Dienstkleidungskonto am Ende des Jahres nicht verfallen.
Die Landesvorstände
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