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Geteilte Meinung zur TV Leistungsbezahlung

Erfurt.

Am 23. August 2007 haben die Tarifverhandlungen zur Leistungsbezahlung in Thüringen begonnen. Auf der Arbeitgeberseite sitzen Vertreter des Finanzministeriums. Auf der Arbeitnehmerseite verhandeln Vertreter von ver.di, der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Tarifunion des dbb. Für die GdP nehmen an diesen Verhandlungen die Kollegin Alberdina Körner vom Bundesvorstand und Manuela Günther für den Landesbezirk Thüringen teil.

Im § 18 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) ist ein Leistungsentgelt von zunächst insgesamt einem Prozent der Entgelte allen Beschäftigten des Vorjahres vereinbart. Zielgröße für das Leistungsentgelt sind acht Prozent. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsentgeltes ist durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag vor zunehmen.




Solange eine landesbezirkliche Regelung nicht zustande kommt, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember ab dem Jahr 2007 12% des Tabellenentgeltes ausgezahlt, das für den Monat September desselben Jahres jeweils zusteht. Da es eine solche landesbezirkliche Regelung für Thüringen noch nicht gibt, wird im Dezember 2007 so verfahren. Bei Erscheinen dieser Zeitung müsste also jeder Tarifbeschäftigte in der Thüringer Polizei erstmals die noch pauschale Leistungszulage erhalten haben. Im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TVL waren sich die Tarifvertrags parteien einig, dass der leistungsorientierte Anteil der Vergütung der Beschäftigten schrittweise erhöht werden soll. Aus Sicht der Gewerkschaften ist insbesondere aber die Frage wichtig, wie die Leistung denn gemessen werden soll. Die Akzeptanz des Leistungstarifvertrages wird wesentlich genau von dieser Frage abhängig sein. Nur wenn die Beschäftig ten das Gefühl haben, dass ihre Leistung tatsächlich nach objektiven Kriterien ge messen wird, dann wird der Tarifvertrag tatsächlich auch einen Beitrag zur Leistungsförderung leisten können. An dieser Stelle gehen quer durch den gesamten öffentlichen Dienst die Meinungen noch weit auseinander. Die dritte Verhandlungsrunde zur leistungsorientierten Bezahlung am 19. Oktober 2007 wurde nach kurzer Zeit vertagt. Beide Seiten kündigten eine Vorlage eines Tarifvertragstextes im Entwurf an. Über den Inhalt der Gespräche wurde Vertraulichkeit vereinbart. Die Tarifkommission der GdP wollte von den Kolleginnen und Kollegen in einer Umfrage zur Leistungsbezahlung ihre Meinung erfahren. Gefragt wurde u. a. nach der Bedeutung der leistungsorientierten Bezahlung für die Kolleginnen und Kollegen. An den Ergebnissen(siehe Tabelle)kann man sehen, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zur Einführung eines Leistungsentgeltes gibt. Die Beschäftigten wurden bisher nur unzureichend durch den Arbeitgeber zum Leistungsentgelt informiert. Sie sind aber doch diejenigen, die diesen Tarifvertrag umsetzen und mit Leben erfüllen sollen.

Manuela Günther Vorsitzende LFA Tarif
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