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Tarifverhandlungen zur Leistungsbezahlung aufgenommen

Erfurt.

Am 23.8.2007 hat ver.di die Tarifverhandlungen zur Leistungsbezahlung mit dem Thüringer Finanzministerium aufgenommen. Bereits im Februar hatte die Landesregierung ver.di zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert.

Nach einem Eröffnungsgespräch und einer Sondierung wurden jetzt die konkreten Verhandlungen zur Ausgestaltung der leistungsbezogenen Bezahlung aufgenommen.
In 18 TV-L ist ein Leistungsentgelt von zunächst 1 % der Entgelte des Vorjahres vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsentgeltes ist durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag vorzunehmen.
Zum Auftakt der Verhandlung machte der Verhandlungsführer der Landesregierung, Staatssekretär Dr. Spaeht, das Interesse des Freistaates an einem Tarifvertrag deutlich. Er solle die Bestrebungen zu einer Verwaltungsmodernisierung unterstützen und zu einer Effektivierung des Verwaltungshandeln beitragen.

Ver.di steht für Gleichbehandlung der Statusgruppen

Werner Theis, Verhandlungsführer der Gewerkschaft ver.di, machte deutlich, dass es bereits heute eine leistungsfähige Verwaltung gebe und die Beschäftigten der Landesverwaltung unabhängig vom Leistungsentgelt sehr gute Leistungen erbrächten. Er kritisierte die Festlegung der Landesregierung, die Leistungsbezahlung für Beamtinnen und Beamte erst ab 2010 einführen zu wollen, weil kaum nachvollziehbar sei, dass zunächst nur eine Statusgruppe in eine echte Leistungsbewertung und – bezahlung einbezogen werde solle.

Akzeptanz der Beschäftigten ist Voraussetzung für das Gelingen

Ebenfalls betonte Werner Theis, dass die Gewerkschaften nur eine Vereinbarung abschließen würden, die auf Akzeptanz der Beschäftigten stoße.

Diese Akzeptanz würde gänzlich verschwinden, wenn den Tarifbeschäftigten weitere Belastungen durch Erhöhung von Arbeitszeit oder Reduzierung von Jahressonderzahlungen zugemutet werden sollen.

Ver.di strebt einen Tarifvertrag an, der ein transparentes und für alle gleiches System der Leistungsbezahlung vorsehe.

Dr. Spaeht erwiderte, dass auch die Landesregierung eine Übertragung der Leistungsbezahlung in die Beamtenbesoldung wolle. Insofern sei der Tarifbereich der Pilot auch für den Beamtenbereich.

Weitestgehend einheitliche Regelungen angestrebt

Die Landesregierung wolle nur eine rahmenähnliche Tarifregelung und die konkrete Ausgestaltung den Ressorts überlassen.
Demgegenüber betonte Theis das Ziel der Gewerkschaft, einheitliche Regelungen für alle Bereiche direkt im Tarifbereich zu vereinbaren und nur bei sachlich zwingenden Notwendigkeiten Sonderregelungen für besondere Bereiche vorzusehen. Als besondere Bereiche benannte er Polizeivollzug, Schulen und eventuell Hochschulen.

Konkret verständigten sich die Verhandlungspartner auf eine Präambel sowie darauf, alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, in den Geltungsbereich des Tarifvertrages aufzunehmen.

Für bestimmte Bereiche wie Schulen und Hochschulen wurden Arbeitsgruppen vereinbart, die dann zusammentreten sollen, wenn über die Grundsätze des Tarifvertrages Einigung erzielt sei.

Die Verhandlungen werden am 7. September zu den Themen Instrumente der Leistungsfeststellung und Formen sowie Berechnung des Leistungsentgelts fortgesetzt.

An den Verhandlungen nehmen für die GdP teil: Manuel Günther und Alberdina Körner (GdP-Bund)
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