Zum Inhalt wechseln

Info 11/2014

Zweiklassengesellschaft in der Thüringer Polizei?

Erfurt.

Das Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlichen Vorschriften wird in der 26. Kalenderwoche 2014 im Plenum des Thüringer Landtages entschieden werden. Laut der Gesetzesvorlagen soll Änderungsbedarf, u.a. im Bereich des Laufbahngesetzes bestehen, da das Beamtenrecht an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden sollte. Es fehlen insbesondere die niedergeschriebenen Inhalte zu Personaleinsatz und Personalentwicklung. Die Landesregierung behauptet, die Umsetzung soll mit der Reduzierung von bestehenden Fachrichtungen und Laufbahnen erfolgen, um das Ziel einer Förderung von flexiblem Personaleinsatz und Mobilität der Beamtinnen und Beamten zu erreichen.


In den Stellungnahmen der Gewerkschaften, sowie des DGB, welche durch Zuarbeit der GdP innerhalb des Beteiligungsverfahrens zur Gesetzgebung entstanden, ist deutlich nachlesbar, dass das entstandene Papier keine wirkliche Dienstrechtsreform darstellt. Lediglich die durch Gerichte festgestellten Mängel wurden angegangen und ermöglichen keine wirkliche Verbesserung im Beamtenbereich.

Die GdP fragt, wo die angestrebten Ziele in der Umsetzung abgebildet werden?
Wo ist die wirkliche positive Praxis der Umsetzung zu sehen?

DIE GDP FORDERT DIE GLEICHSTELLUNG VON VERWALTUNGSBEAMTEN ZU
POLIZEIVOLLZUGSBEAMTEN INNERHALB DER THÜRINGER POLIZEI!

Dieses sieht die Landesregierung anders. Hier muss man sogar fragen, ob Sie Ahnung von der eigenen Basisarbeit hat. Frei nach dem Motto: was kümmern uns die Verwaltungsbeamten, wir kommentieren die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren, mehr nicht!
Was ist der Auslöser für die Forderung der GdP?
Den gemeinsam arbeitenden Verwaltungs- und Polizeivollzugsbeamten wird folgendes in der Kommentierung des DGB Schriftsatzes zur Beteiligung zum Gesetzentwurf unterstellt:
„Die Aufgaben der im Polizeibereich tätigen Vollzugs- und Verwaltungsbeamten sind inhaltlich so verschieden, dass eine Zusammenfassung in einer Fachrichtung nicht in Betracht kommt.“
Eigentlich würde man sagen, das hat ein Unwissender geschrieben, aber nein es war die Landesregierung!!! Weiß der Gesetzgeber noch, was seine Beamtinnen und Beamten an der Basis tun? Aufgabengleich handeln Verwaltungs- und Vollzugsbeamte nebeneinander in einem Bereich, sogar als Vertretungen untereinander mit gleichzeitig hinterlegten Dienstposten und gemeinsamen Tätigkeiten und Aufgaben im Sinne der Organisation.

„Die Würdigung der Landesregierung für den Verwaltungsbereich in der Thüringer Polizei wird damit mehr als deutlich.“

So wird vom Verwaltung- und Vollzugsbeamten verlangt, dass u.a. in polizeilichen Einsatzlagen ein gerütteltes Maß Flexibilität mitzubringen ist, aber der Verwaltungsbeamte darf dabei auf die flexiblen, unbürokratischen Regelungen des Polizeivollzugsdienstes verzichten. Zudem wird der Bereich der Verwaltungsbeamten in der Art belohnt, dass bei einer Beförderung in der Thüringer Polizei nur halb so viel Kolleginnen und Kollegen befördert werden, wie an der anderen Seite des Tisches im Büro. So sieht Gerechtigkeit der Landesregierung aus. Das kann doch nicht das Ziel sein?
DIE GDP FORDERT DIE LANDESREGIERUNG AUF, GERECHTIGKEIT IM POLIZEIDIENST ZU SCHAFFEN!

Der Landesvorstand

Dokument zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.