GdP sieht Grenzen für Gesetzgeber sehr weit gezogen
Erfurt.
"Die GdP Thüringen ist vom Urteil der Weimarer Verfassungsrichter zum Thüringer Personalvertretungsgesetz enttäuscht. Die Richter haben den verfassungsrechtlichen Rahmen, in dem sich der Gesetzgeber bei der Reglung der Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bewegen darf, ungewöhnlich weit gezogen." Mit diesen Worten reagierte Edgar Große, stellv. Landesvorsitzender der GdP, auf das Urteil, welches die Weimarer Richter am 20.04.2004 verkündet haben.