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Info 05/2014

Altersdiskriminierende Besoldung

Thüringer GdP und DGB-Rechtsschutzbüros sind gewappnet

Erfurt.

Wie bekannt, beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit langem mit der Frage der altersdiskriminierenden Besoldung. Nachdem bereits klar ist, dass auch das in Thüringen bis zum 30.06.2008 geltende Dienstaltersstufensystem altersdiskriminierend gewesen ist, steht nunmehr die Frage der Überleitung in das für Thüringen zum 01.07.2008 geltende System der Erfahrungsstufen.

In seinen Schlussanträgen vom 28.11.2013 vertritt der Generalanwalt des EuGH die Auffassung, dass die Überleitung in das neue Besoldungsrecht nicht nach der im alten Besoldungsrecht erreichten Dienstaltersstufe hätte erfolgen dürfen. Ein Überleitungsrecht, das die Zuordnung von vorhandenen Beamten in das neue Erfahrungsstufensystem lediglich anhand des vorherigen Grundgehalts vorsieht, beseitige die Altersdiskriminierung nicht, sondern setzte diese fort. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass der EuGH in seinen Entscheidungen den Anträgen des Generalanwalts folgen wird. Vermutlich würden dann die neuen Erfahrungsstufen anhand der bereits vor dem 1. Juli 2008 in der Thüringer Polizei absolvierten Zeit „zurück gerechnet“ werden. Welche praktischen Konsequenzen die Umsetzung einer solchen Entscheidung haben, kann momentan nicht abgeschätzt werden, da, unabhängig welche Regelung getroffen würde, jeder Einzelfall individuell neu betrachtet werden müsste. Obwohl aus dem Gerichtskalender zu ersehen war, dass zum 19. Juni 2014 vor dem EuGH mit einem Termin und ggf. sogar schon mit einem Urteil gerechnet werden kann, wurden durch die Thüringer Finanzdirektion Widerspruchsbescheide an tausende betroffene Beamtinnen und Beamte übersandt. Hieraus könnte sich eine Flut an Klagen entwickeln, deren Größe derzeit nicht voraussehbar ist.

Der Thüringer GdP-Landesbezirk hat sofort reagiert und gemeinsam mit den Verantwortlichen der Thüringer DGB-Rechtsschutzbüros das Vorgehen abgestimmt. Wir können jedem in dieser Sache betroffenen GdP-Mitglied eine Rechtsvertretung über die Thüringer Büros der DGB-Rechtsschutz GmbH zusichern. Somit sind in jedem Falle die Rechtsanwaltsgebühren abgedeckt. Es bleiben die durch die Verwaltungsgerichte erhobenen Kostenvorschüsse (Gerichtsverfahrensgebühren), die durch das Mitglied selber übernommen werden müssen. Die Höhe der Gebühren richtet sich im Regelfall am Streitwert aus. Sie sind somit nur am Beispiel des jeweiligen Einzelfalls berechenbar. Je nach Ausgang der Verfahren verbleibt hier das Risiko, dass diese Kosten nur teilweise oder gar nicht mehr an den Kläger zurück gezahlt werden.
Weitere Informationen über den Werdegang der Rechtsschutzgewährung sind bei den Vorsitzenden der GdP-Kreisgruppen zu erfragen.

Unabhängig dieser Vorbereitungsmaßnahmen hat der GdP-Landesvorstand einen Gesprächstermin beim Finanzminister vereinbart und wird diesen gemeinsam mit dem DGB-Vorstand wahrnehmen. Davor wird es noch ein Gespräch des GdP-Landesvorstandes mit Vertretern des Thüringer Finanzministeriums auf Arbeitsebene geben.
Ziel soll es sein, dass Herr Voß die in der Sache bereits überstellten Widerspruchsbescheide aufhebt und die Thüringer Landesfinanzdirektion anweist, alle eingelegten Widersprüche so lange Ruhend zu stellen, bis das EuGH sein Urteil gesprochen und die Thüringer Landesregierung das entsprechende neue Überleitungsrecht geschaffen hat!
Nach den Gesprächsterminen werden wir in der Woche nach Pfingsten weiter berichten!


Dokument zum Download
Der Landesvorstand
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