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Strafverfahren eingestellt

Saalfeld.

Ein Strafverfahren vom September 2005 gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Harald Kunkel und andere Beschuldigte im Zusammenhang mit der so genannten „Pornoaffäre“ in der der Thüringer Polizei wegen Ausspähen von Daten wurde mit Schreiben der STA Gera vom 03.08.2007 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Gegenstand der Strafanzeige war die Anordnung und deren Vollzug zur Sicherstellung von Daten (E-Mail Postfächer
und Home-Laufwerke), die sich auf Datenträgern (Sicherungsbänder) des Dienstherrn befanden in einem
Strafverfahren unter Nutzung der polizeilichen Computertechnik.

Gegen den Anzeigenerstatter lag kein Anfangsverdacht einer Straftat oder ein Verdacht im Hinblick auf die
Verwirklichung einer Verletzung einer Dienstpflichtverletzung unter zu Hilfenahme der hier in Rede stehenden E-Mail
Postfächer und Home-Laufwerke vor.

Der Anzeigenerstatter ist Personalratsmitglied des ÖPR der PD Saalfeld und argumentierte aus dieser Sichtweise
heraus, dass seine elektronischen Daten schutzwürdig sind und die Tätigkeit als Personalratstätigkeit keine private
Tätigkeit ist und demzufolge keine private Nutzung des E-Mail Systems des Dienstherrn vorlag.

Ebenso verhält es sich mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorsitzender einer Berufsvertretung im öffentlichen
Dienstrecht auf Kreisgruppenebene.

Aus dieser Rechtsauffassung wurde argumentiert, dass ein Mitgewahrsam an diesen elektronischen Daten vorliegt
und zur Sicherstellung im Strafverfahren die dazu notwendigen Formvorschriften einzuhalten sind.

Durch die STA Gera wurde im Wesentlichen vorgetragen, dass die Beschäftigten der Thüringer Landespolizei kein
Mitgewahrsamsanspruch an den Dateien der E-Mail Postfächer und der Home-Laufwerke haben.

„Zwar wurden die Daten aus „personenbezogenen“ E-Mail Postfächern sichergestellt. Diese Daten sind jedoch nicht
schutzwürdig, da sie wegen des Verbotes der privaten Nutzung in keiner schützenswerten Privatsphäre unter
Ausschluss des Dienstherren gespeichert bzw. versandt wurden.“

Diese Auffassung wurde durch den Datenschutzbeauftragten des Freistaates Thüringen gestützt.

In einem deckungsgleichen Verfahren gegen Polizeibeamte der Freien Hansestadt Bremen wurden die so geführten
Durchsuchungen für absolut rechtswidrig erklärt und letztlich Schadensersatzansprüche gegen den Dienstherrn
durchgesetzt.

Wir lassen uns durch diese irrsinnige Rechtsauffassung nicht die Nutzung des polizeilichen E-Mail Systems
in irgendeiner Weise durch Kontrolltätigkeiten etc. beeinträchtigen und fordern den Dienstherrn und die einzelnen
Behörden in der Thüringer Landespolizei auf,
Dienstvereinbarungen mit den örtlichen Personalräten zu schließen, damit die Rechtssicherheit im Umgang mit dem
dienstlichen E-Mail System wiederhergestellt wird.

Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.


Der Vorstand der Kreisgruppe Saalfeld
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