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Info 11/2019 - R2G beschließt ersten Schritt der Regelbeförderung

Forderungen der GdP wurden nun endlich umgesetzt

Info 11/2019 - R2G beschließt ersten Schritt der Regelbeförderung Forderungen der GdP wurden nun endlich umgesetzt


Im heutigen Plenum haben die regierungstragenden Fraktionen einen Entschließungsantrag zugestimmt.
Unter der Überschrift „Thüringer Polizei personell nachhaltig und planungssicher entwickeln“ wurden positive und zugleich
klare und richtungsweisende Beschlüsse für die Thüringer Polizei gefasst.

Die GdP begrüßt ausdrücklich diese positive Entwicklung und bedankt sich für die intensiven Gespräche.

Folgende Punkte wurden beschlossen:

• Festlegung der Anwärterzahlen für die Jahre 2021 bis 2025 auf jährlich mindestens 200
• Übernahmegarantie der ausgebildeten Polizeianwärter*innen in den Landesdienst
• Schaffung der haushälterischen Voraussetzungen, dass Polizeivollzugs-beamt*innen im mittleren Dienst nach erfolgreicher Beendigung
der Probezeit (in der Regel drei Jahre) und nach einer Standzeit von bis zu 2 Jahren in das Beförderungsamt A8 befördert werden können
• Stellenmehrung von 142 Stellen in der Thüringer Polizei z.B. durch Schaffung von 56 Stellen für die Digitalisierung der Polizei im Rahmen
vom berichteten Digitalisierungskonzeptes „Polizei 4.0“

Die Gewerkschaft der Polizei stellt fest, dass eine wichtige gewerkschaftliche Kernforderung im vorgelegten Beschluss erfüllt wurde.
Die GdP fordert jedoch, sich darauf nicht auszuruhen, sondern stetig an einer Weiterentwicklung der Regelbeförderung in allen
Laufbahnen des Polizei- und Justizdienstes zu arbeiten.

Der Landesvorstand
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