Beihilfe-Probleme werden gelöst
Zu Beginn schilderten die Gewerkschaftsvertreter die teils dramatischen Situationen, die sich für einzelne Beihilfeberechtigte aus der langen Bearbeitungsfrist der Beihilfe-anträge von zum Teil über acht Wochen ergeben haben. Der Dienstherr habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten und mit dieser sind solche langen Bearbeitungsfristen nicht vereinbar.
Staatssekretär Diedrichs informierte über die Gründe und die bisher getroffenen Maßnahmen zum Abbau des Bearbeitungsstaus. Der Beihilfestelle seien insgesamt 22 zusätzliche Beschäftigte für die Bewältigung des Problems zur Verfügung gestellt worden. Zur Vermeidung sozialer Härten seien folgende Schritte geplant:
Staatssekretär Diedrichs informierte über die Gründe und die bisher getroffenen Maßnahmen zum Abbau des Bearbeitungsstaus. Der Beihilfestelle seien insgesamt 22 zusätzliche Beschäftigte für die Bewältigung des Problems zur Verfügung gestellt worden. Zur Vermeidung sozialer Härten seien folgende Schritte geplant:
- die bevorzugte Antragsbearbeitung findet wieder ab einem Antragsbetrag von 2000,- € statt, dazu muss keine Einzelrechnung mehr höher als 2000,- € sein,
- für Anträge zwischen 500,- und 2000,- € wird zunächst ein Abschlag in Höhe von 95 % des zu erwartenden Beihilfebetrags gezahlt, die ersten Abschlagszahlungen wurden bereits vorgenommen,
- der Antragsstau soll bis Weihnachten 2012 abgebaut sein,
- Ziel ist künftig wieder eine Bearbeitungsfrist für Beihilfeanträge von 15 bis 20 Arbeitstagen.
Die Details dazu werden ab 19.11.2012 auf der Homepage der Beihilfestelle unter der Adresse http://www.thueringen.de/de/lfd/gehaltsstelle/beihilfe/ nachzulesen sein.
Die Gewerkschafter und der Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler forderten das Finanzministerium auf, die Arbeitsfähigkeit und eine angemessene Bearbeitungszeit der Beihilfestelle sicher zu stellen.
Abschließend wurde die Frage diskutiert, ob nach der Abschaffung der Praxisgebühr für die gesetzlich Krankenversicherten und nach der Streichung der Eigenbehalte der Beamten durch die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils zum 01.01.2013 auch Thüringen den Eigenbehalt von 4,- € pro Rechnung, Medikament etc. wieder aus der Beihilfevorschrift streicht. Staatssekretär Diedrichs führte aus, dass eine Entscheidung dazu noch nicht gefallen sei. Die Gewerkschafter erhärteten ihren Standpunkt, dass es nach der Abschaffung der Praxisgebühr für den Eigenbehalt keine Begründung mehr gebe und die Beibehaltung ein ungerechtfertigtes Sonderopfer darstellen würde.
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Die Gewerkschafter und der Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler forderten das Finanzministerium auf, die Arbeitsfähigkeit und eine angemessene Bearbeitungszeit der Beihilfestelle sicher zu stellen.
Abschließend wurde die Frage diskutiert, ob nach der Abschaffung der Praxisgebühr für die gesetzlich Krankenversicherten und nach der Streichung der Eigenbehalte der Beamten durch die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils zum 01.01.2013 auch Thüringen den Eigenbehalt von 4,- € pro Rechnung, Medikament etc. wieder aus der Beihilfevorschrift streicht. Staatssekretär Diedrichs führte aus, dass eine Entscheidung dazu noch nicht gefallen sei. Die Gewerkschafter erhärteten ihren Standpunkt, dass es nach der Abschaffung der Praxisgebühr für den Eigenbehalt keine Begründung mehr gebe und die Beibehaltung ein ungerechtfertigtes Sonderopfer darstellen würde.
Erfurt, 16.11.2012
Edgar Große | Jürgen Hoffmann |
stellv. Landesvorsitzender | Landesvorsitzender |
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