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Info 21/2016

Lernt das Innenministerium wirklich so langsam

oder befindet sich das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales noch im Urlaub?

Erfurt.

Es ist schon wieder Mitte August und in sechs Wochen dürfen womöglich einige Thüringer Polizeivollzugsbeamte einen Studienplatz am Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule in Gotha in Anspruch nehmen. Wenn, ja, wenn sie doch nur schon wüssten, wer von denjenigen unter ihnen, die das Auswahlverfahren bewältigt haben, darf denn zum Studium? Das Innenministerium lässt sich mal wieder unendlich viel Zeit, dieses Jahr sogar noch ein paar Tage mehr als in 2015. Die Leistungsfähigkeit des Ministeriums scheint rückläufig.

Herr Minister Dr. Holger Poppenhäger oder Herr Staatssekretär Udo Götze oder wer auch immer für diese Bummelei verantwortlich ist, kommen Sie endlich in die Gänge. Es warten junge Frauen und Männer auf die Entscheidung des Ministeriums. Es müssen nämlich Leben organisiert werden um dieses Studium zu bewältigen. Ich erinnere an dieser Stelle gerne an den Fakt der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Die GdP Thüringen fragt:

„Wann werden die zukünftigen Studierenden in diesem Jahr endlich erfahren, dass sie zum Studium zugelassen sind?“

Die GdP Thüringen fordert:

„Die Festlegung eines verbindlichen Stichtages für die Zulassungen zum Studium für die kommenden Studiengänge, mindestens 4 Monate vor dem Studienbeginn!“
Bitte keine Ausreden mehr, noch diese Woche sollte das Ministerium für Inneres und Kommunales die Liste der Aufsteiger zum Studium für den gehobenen Dienst veröffentlichen!


Für den Landesvorstand der Landesvorsitzende


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