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„Porno-Skandal“ ohne Ende?

Erfurt.

Am zurückliegenden Wochenende hat der angebliche Porno-Skandal bei der Thüringer Polizei erneut die Medien beschäftigt. Obwohl inzwischen 95 % der Straf- und Disziplinarvorgänge ohne Maßnahmen eingestellt wurden, wird immer wieder darüber berichtet.

Zur privaten E-Mail-Nutzung durch Beamte/innen der Thüringer Polizei,
fälschlicherweise als „Porno-Skandal“ bezeichnet, hat sich die GdP bereits
mehrfach geäußert.

Die durch eine unserer Meinung nach rechtswidrige
Maßnahme in Besitz des Dienstherrn gelangten E-Mail-Daten
aller am innerdienstlichen E-Mail-System angeschlossenen Kolleginnen
und Kollegen sind für die GdP Thüringen der eigentliche Skandal. Die Art
und Weise wie mit dieser Thematik in der Öffentlichkeit umgegangen
wird und wurde kann man getrost als Luftnummer betrachten.

Nach der Verhältnismäßigkeit wurde sowieso zu keinem Zeitpunkt gefragt.
In einem deckungsgleichen Fall, was den Modus Operandi der Untersuchungshandlungen
betrifft, entschied das OVG Bremen: „Private Dateien
werden nicht schon deshalb zu Dateien des Dienstherrn, weil sie auf einem
Datenträger des Dienstherrn gespeichert werden. ... Die Durchsuchung
hätte nicht ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden dürfen.“
Bundesweit erstmalig wurde in dem Verfahren auch die Beschlagnahme
der zweifelsohne privaten Dateien im Disziplinarverfahren für rechtswidrig
erklärt.

Wir empfehlen den sich noch im Rechtsstreit befindlichen Kolleginnen
und Kollegen in Thüringen, sich auf die Rechtssprechung des OVG
Bremen zu berufen und gehen davon aus, dass diese Sicht der Dinge
auch von der Thüringer Gerichtsbarkeit anerkannt wird.

In Bremen sollen sämtliche noch anhängige Disziplinarverfahren wegen
der Entscheidung des OVG Bremen eingestellt werden. Zusätzlich werden
alle erledigten Disziplinarvorgänge in dieser Sache (von Mitarbeitergespräch
über Rüge und Verweis bis zur Geldbuße) rück abgewickelt
und ebenfalls eingestellt.

Sollten sich Thüringer Gerichte der Bremer Rechtsauffassung anschließen,
so wird die GdP auch in Thüringen auf die Rückabwicklung aller
Disziplinarvorgänge drängen.

Der Landesvorstand
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