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Verfassungsgericht verhandelt

Weimar.

Am 20. Januar 2004 ab 10.00 Uhr verhandelt der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar das Normenkontrollverfahren der PDS zum Thüringer Personalvertretungsgesetz. Zum o.g. Zeitpunkt findet die Anhörung der Verfahrensbeteiligten statt.

Die CDU-Fraktion hatte im Juni 2001 mit ihrer Mehrheit im Landtag weitreichende Änderungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz (Thür-PersVG) beschlossen. Gegen den Widerstand der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, ihrer Berufs- und Personalvertretungen und der Opposition im Landtag war die Mitbestimmung der Personalräte deutlich eingeschränkt worden. Eine Reihe von Mitbestimmungsfällen bleiben im Thüringer Gesetz deutlich hinter den Vorgaben zurück, die das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil aus dem Jahre 1995 gemacht hatte und das offiziell als Grund für die Gesetzesänderung galt. Warum der Gesetzentwurf letztlich aber dann deutlich hinter den Vorgaben der Verfassungsrichter zurückblieb, dass konnte weder die Landesregierung noch die CDU-Fraktion erklären. Mit Unterstützung der Gewerkschaften, darunter auch der GdP, hatte die PDS ein Normenkontrollverfahren vorbereitet und durch den Rechtsanwalt Dr. Hauck-Scholz auf den Weg gebracht. Die SPD hatte sich nicht dazu entschließen können, gemeinsam mit der PDS ein solches Verfahren anzuschieben. Sie hatte immer wieder versprochen, nach einem Wahlsieg bei den Landtagswahlen 2004 das Gesetz selbst wieder ändern zu wollen. Über die Anhörung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof werden wir berichten.

Der Landesvorstand
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