Zum Inhalt wechseln

Thüringen will nicht zahlen

Erfurt.

Auf Grund von zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom November 2003 hatten viele Beamtinnen und Beamte der Thüringer Polizei, die von 1991 bis 1997 in den alten Bundesländern ihre Ausbildung absolviert haben, die Hoffnung, dass sie vom Land eine Zulage gemäß § 4 der 2. Besoldungsübergangsverordnung erhalten. Die Zulage wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in Höhe der Differenz zwischen Ost- und Westbesoldung gezahlt.

This link is for the Robots and should not be seen.