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Rechtsschutzinfo 01/2019 - Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schadens- und Schmerzensgeldforderungen

Heute am 04.07.2019 waren u. a. beamtenrechtliche Vorschriften Themen im Plenum des Thüringer Landtages. Neben verschiedenen anderen Änderungen im Beamtenrecht war der GdP Thüringen ein Paragraf besonders wichtig. Keine Änderung, nein ein völlig neuer Paragraf wurde in das Thüringer Beamtengesetz eingefügt.


„§74a Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen“, so ist die amtliche Bezeichnung.

Im Bereich der Thüringer Polizei und des Thüringer Justizvollzuges hat nur die GdP um die Einführung dieses Paragrafen gekämpft. Unterstützung haben wir von unseren Schwestergewerkschaften innerhalb des DGB bekommen. Dafür sagen wir hier: „Dankeschön“!
Was heißt das aber jetzt?

Erstmal, dass der Dienstherr hier seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Deshalb geht unser Dank auch an die Parlamentarier des Thüringer Landtages, die die Änderung des Thüringer Beamtengesetzes ermöglicht haben.

Was bedeutet es konkret für die Beschäftigten der Thüringer Landesverwaltung, die in der GdP ihre gewerkschaftliche Heimat gefunden haben?

Eure GdP wird wie bisher eure zivilrechtlichen Ansprüche gegen Schädiger geltend machen. Wenn nötig, werden wir die Mahnverfahren gegen Schädiger betreiben. Sollte das Mahnverfahren keinen Erfolg zeigen, wird durch deine GdP ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Deine GdP wird auch den erforderlichen und nachzuweisenden Vollstreckungsversuch unternehmen. Wenn der Schädiger jedoch euren rechtskräftig festgestellten Anspruch nicht erfüllen kann, dann wird eure GdP den entsprechenden Antrag auf Erfüllungsübernahme an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bzw. an das Thüringer Ministerium für Migration Justiz und Verbraucherschutz stellen.
Die Feststellung des rechtkräftigen Anspruches, darf bei Antragstellung auf Erfüllungsübernahme nicht älter als zwei Jahre sein.
GdP Mitglieder bekommen durch unsere Rechtsstelle, also eine rundum Betreuung.

Nicht GdP-Mitgliedern, haben wir freundlicherweise oben den Weg aufgezeigt, der zu gehen ist, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

#NICHTOBNURWIE
#GDPTUTEINFACHGUT

Eure GdP Thüringen

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen e.V. , Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11
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