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Anerkennung dienstlicher Reise- und Wartezeiten endlich auch für Tarifbeschäftigte!

Erfurt.

Die GdP fordert das Thüringer Finanzministerium auf, die außertarifliche Regelung für Reise- und Wartezeiten bei dienstlicher Inanspruchnahme durch Tarifbeschäftigte, unbefristet anzurechnen. Mit Kabinettbeschluss vom 22.10.2019 hat die Thüringer Landesregierung die Thüringer Arbeitszeitverordnung und die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten angepasst. Für Tarifbeschäftigte des Freistaats Thüringen wurde mit Wirkung vom 13.10.2020, ein Jahr nach den Beamten, eine übertarifliche Regelung zur Anrechnung der Reise- und Wartezeiten auf die Arbeitszeit in Kraft gesetzt, welche auch noch eine begrenzte Gültigkeit hat.

Reise-/Wartezeiten sind nun bei einer dienstlichen Inanspruchnahme auch im Tarifbereich anzurechnen.

Entgegen der tarifvertraglichen Regelungen des § 6 Abs. 11 des TV-L ist die Anrechnung der Reise- und Wartezeiten auf die Arbeitszeit laut der geltende Regelungen des § 14 der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten in der Fassung vom 08. Dezember 2017 nun entsprechend anzuwenden.

Das Thüringer Finanzministerium, hat ein ganzes Jahr benötigt, um die Tarifbeschäftigten des Freistaat Thüringen mit dieser Regelung der Beamten zu den dienstlichen Reise- und Wartezeiten gleichzustellen, leider ohne Rückwirkung zum Jahresbeginn 2020. Damit erfahren die Tarifbeschäftigten des Freistaates Thüringer wieder einmal eine klare Schlechterstellung gegenüber ihren verbeamteten Kolleg*innen.

Wertschätzung sieht anders aus!

Sehr geehrte Frau Taubert, von einer Thüringer Finanzministerin hätten wir uns mehr Herz für die Tarifbeschäftigten des Landes gewünscht.

Da diese Regelung begrenzt ist und zum 31. Dezember 2021 außer Kraft tritt, wird sie ohne Zutun des Finanzministeriums für die Tarifbeschäftigten des Freistaates am 01.01.2022 enden. Wir werden gemeinsam mit den „ÖD-Gewerkschaften“ im DGB und dem DGB Thüringen dafür kämpfen, dass dies nicht passiert.

Der Landesvorstand für die Tarifkommission


Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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