Zum Inhalt wechseln

Beförderungen nach A8 kommen, wie versprochen!

Mehr Geld für unsere Kolleg*innen!

Erfurt.

Mit einem Entschließungsantrag zum Landeshaushalt 2020 machte die ehemalige Thüringer Landesregierung einen richtigen und wichtigen ersten Schritt, um die Attraktivität des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Thüringer Polizei zu steigern. Es wurde festgelegt, dass nach der Beendigung der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren, innerhalb sich anschließender zwei Jahre Standzeit eine Beförderung nach A8 erfolgen soll und dafür die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen sind.

Die Abteilung Polizei im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales informierte jetzt die Gewerkschaft der Polizei, dass entweder zum 01. Juli oder 01. August diesen Jahres in der Thüringer Polizei befördert werden soll. Die Terminfindung erfolgt dazu mit den Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei.
Viel wichtiger als der Termin selbst war die Aussage, dass neben der mittlerweile bewährten zehn Prozentquote, alle Polizeimeister*innen, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, in den Genuss kommen sollen, ins erste Beförderungsamt aufzusteigen.
Entgegen der Information der DPolG, es würden nicht ausreichend Planstellen für die Beförderungen zur A8 zur Verfügung stehen, sicherten die Vertreter des Ministeriums dies zu. Die Kritik und den Vorwurf der DPolG, die GdP würde Zwietracht zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst säen und somit für ein zunehmend sich verschlechterndes Klima bei der Dienstausübung verantwortlich sein, ist mehr als unberechtigt. Die „Regelbeförderung“ zur A8 des mittleren Polizeivollzugsdienstes ist ein erster Schritt. Die GdP wird auch die nächsten Schritte angehen und dabei natürlich alle Laufbahngruppen und Fachrichtungen im Blick behalten.
Der hartnäckige und unermüdliche Einsatz der GdP Thüringen zeigt mal wieder Wirkung. Deswegen ist es richtig und wichtig Mitglied in der GdP zu sein!

Der Landesvorstand
This link is for the Robots and should not be seen.