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Einführung eines Distanz - Elektroimpuls – Gerätes (DEIG)

Fehlendes Hilfsmittel im Justizvollzug

Erfurt.

Wir fordern das Ministerium für Migration Justiz und Verbraucherschutz auf, die Einführung eines Distanzelektroimpulsgerätes zu prüfen. Es ist an der Zeit, dass der Freistaat Thüringen als Vorreiter die Entscheidung zur Einführung dieser Geräte im Justizvollzug trifft.

Dieses Gerät dient als probates Mittel zur Deeskalation und Gefahrenabwehr, wie sich in anderen Ländern nachweislich gezeigt hat. Dies ist das fehlende Bindeglied zwischen Schusswaffe, Einsatzstock und Reizstoffsprühgerät. Es ist zudem kein schmerzbasiertes Einsatzmittel und zeigt daher auch Wirkung, bei denen auf Grund ihres psychischen Zustandes oder Betäubungsmittelkonsums andere Einsatzmittel nur vermindert oder gar nicht wirken. Weiterhin sind die heutigen Geräte gegen Wegnahme und Missbrauch durch Dritte geschützt. Das Thüringer Ministerium für Migration und Verbraucherschutz als Dienstherr ist verpflichtet, seine Bediensteten vor Übergriffen zu schützen.

Es gab in der Vergangenheit viele Beispiele, in denen vermutlich die bloße Anwesenheit eines Elektroimpulsgerätes die Situation ohne körperliche Übergriffe hätte lösen können. Hierdurch kann das Verletzungsrisiko für Bedienstete aber auch für Gefangene erheblich gesenkt werden.

Lassen Sie die Kür zur Pflicht werden! Schützen Sie Ihre Beamt*innen! Geben Sie ihnen das geeignete Mittel an die Hand, um schwierige Situationen zu meistern!

Es ist Zeit zu handeln!

Innovativ sein und mit der Zeit gehen, Hand in Hand für die Beschäftigten.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen e.V. , Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11
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