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GdP und DPolG gemeinsam:

Beförderung ein Desaster

Erfurt.

Die Landesregierung hatte für das Jahr 2013 beschlossen, 10 % der Polizeibeamten zu befördern, während in allen anderen Bereichen der Landesverwaltung nur jeweils 5 % der Beamten befördert werden können. Der Beschluss kam auf besondere Initiative des CDU-Abgeordneten Wolfgang Fiedler und des Innenministers zustande und war auch von GdP und DPolG massiv unterstützt worden. Durch mangelnde Umsetzung des Beschlusses und ungeklärte Rechtsprobleme kann jetzt nach Informationen der Gewerkschaften nicht mal die Hälfte der geplanten Beförderungen durchgeführt werden.


GdP und DPolG sprechen angesichts dieser Zahlen von einem Desaster, denn wenn nicht mal die Hälfte aller Beförderungen ausgeschöpft werden können, dann ist das ein schlimmer Misserfolg. Die Ursachen dafür sind zum Teil bekannt. Im Zusammenhang mit den Beförderungen in den letzten beiden Jahren haben sich die Verwaltungsgerichte bereits mit der Frage beschäftigt, ob Beurteilungen, die ja die Grundlage für die Beförderungen bilden, auf Dienstposten zulässig sind, die mehreren Ämtern zugeordnet waren. Ein entsprechendes Verfahren ist beim Thüringer Oberverwaltungsgericht anhängig und bis heute nicht entschieden.
Schwierigkeiten gibt es nach unseren Informationen auch bei der Verleihung der Amtszulage für Polizeihauptmeister. Nach dem Besoldungsgesetz darf die Amtszulage für herausgehobene Dienstposten verliehen werden. Am 01. November 2011 hat das Thüringer Innenministerium den entsprechenden Erlass auf Grund von Rechtsprechung angepasst, es aber versäumt, Übergangsregelungen für vorhandene Beamte zu schaffen. Das führt nun zur gerichtlichen Klärung dieser Frage und damit zu Beförderungsklagen.
Die Gründe für die Klagen müssen jetzt sehr schnell aufgearbeitet werden. Ob unter diesen Bedingungen dann der avisierte nächste Beförderungstermin am 01.04.2014 zu halten ist, muss noch entschieden werden. Als Erstes muss der Innenminister Sorge dafür tragen, dass die Beförderungsmöglichkeiten, die jetzt nicht genutzt werden können, in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Danach ist ein Stellenbesetzungs- und Beurteilungsverfahren zu erarbeiten und anzuwenden, welches bei ordnungsgemäßer Umsetzung rechtlich nicht mehr angreifbar ist. Der nächste Beförderungstermin muss ein Erfolg werden, sonst ist die gesamte Personalpolitik des Innenministers und der Landesregierung nichts wert. Die Polizei darf nicht das personalpolitische Versuchsfeld der Landesregierung sein.

Die Landesvorstände
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