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GdP und DPolG gemeinsam:

Ein klares Nein zur Y-Ausbildung!

Erfurt.

GdP und DPolG sind erfreut, dass wieder einmal bei durchaus wichtigen Entwicklungsfragen der Thüringer Polizei, fast vermeintlich früh die Berufsvertretungen beteiligt wurden. Dem vorangestellt machte der Thüringer Innenminister aber auf dem Landesdelegiertentag einer der kleineren Berufsvertretungen bereits ein Zugeständnis. Unter der Überschrift einer "bedarfsorientierten Ausbildung" soll der Kriminalist der Zukunft fortan abseits der normalen Polizeilehre ausgebildet werden.

Aus dem nunmehr dazu endlich stattgefunden Gespräch mit Vertretern des Thüringer Innenministeriums, der Leitung der Thüringer Bildungseinrichtungen, der DPolG und GdP ergeben sich jedoch nicht unerhebliche Fragen:
  • Nach welchen Kriterien will man schon mit dem Auswahlverfahren künftig die Auszubildenden in die verschiedenen Ausbildungsarme von Kriminal-, Verkehrs- und Schutzpolizei sortieren?
  • Welche Inhalte der Ausbildung sollen zukünftig den Unterschied zwischen einem Kriminalisten, Verkehrs- oder Schutzpolizisten ausmachen?
  • Auf welchen Haushaltsstellen und Dienstposten sollen jene Beamten eingewiesen werden, die zukünftig den Ausbildungsabzweig des Ypsilon in Richtung Kriminalpolizei folgen?
  • Was ist mit der Ausbildung der hoffentlich nicht nur uns sehr wichtigen Ermittlungsgruppenangehörigen für ihre sehr wohl vergleichbaren Aufgaben in der täglichen Arbeit? – Blickt man mit dem „Y“ etwa auf die Abschaffung der Ermittlungsbeamten in der Schutzpolizei?
  • Ist die Y-Ausbildungsidee denn wirklich zu Ende gedacht und wie weit sollen oder dürfen sich die beiden Ausbildungszweige voneinander entfernen?
Die GdP und DPolG sind sich darüber einig, dass die Einführung einer Y-Ausbildung, ohne ein funktionierendes und nachhaltiges Personalentwicklungskonzept völlig auszuschließen ist! Derzeit ist die Thüringer Polizei gerade einmal im Stande, selbst den Absolventen eines dreijährigen Studiums erst wenige Tage oder oft gar Stunden vor ihrer Ernennung den Ort ihrer Erstverwendung aufzuzeigen!
Wir sehen keinerlei griffigen Argumente dafür, schon bei den Grundlagen einer Polizeiberufsausbildung Unterschiede im Hinblick auf eine vermeintlich bekannte künftige Verwendung als Kriminalist, Schutz- oder Verkehrspolizist zu machen, für die sich ohnehin nie eine dauerhafte Garantie entfaltet.

Die Erfolge bei der Aufklärung von Straftaten basiert vor allem auf der seit Jahren gelebten Praxis einer guten Personalauswahl und der Bestenauslese über die Beurteilung der Leistungen im täglichen Polizeidienst. GdP und DPolG sind für eine Qualifizierung und Spezialisierung erst im Verlauf des beruflichen Lebens und lehnen die Einführung der Y-Ausbildung konsequent ab!
Die Landesvorstände
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