Zum Inhalt wechseln

GdP und DPolG gemeinsam:

Kein Rumeiern beim Urlaubsanspruch!

Erfurt.

Das Referat 43 im Thüringer Innenministerium hat mit Schreiben vom 06.12.2013 vorsorglich darauf hingewiesen, dass es für die Beamten des Landes im Moment bei der noch dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsregelung von 26, 29 bzw. 30 Tagen Urlaubsanspruch bleibt. Die gegenwärtig laufende Abrechnung für 2013 und die Urlaubsplanung für 2014 ist deshalb mit der alten und vom EuGH als Unrecht erkannten Regelung weiterzuführen?!


„In Thüringen gehen die Uhren halt anders“, kommentiert Edgar Große, stellv. Landesvorsitzender der GdP den Vorgang. Ende 2012 war bereits vom Innenministerium in Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH ein einheitlicher altersunabhängiger Urlaubsanspruch von 30 Tagen für alle Beamten geplant. Mit Blick auf die bevorstehenden Tarifverhandlungen Anfang 2013 wurde die geplante Regelung für die Beamten jedoch ausgesetzt, um die Ergebnisse der Tarifverhandlungen nicht bereits mit einer Urlaubsregelung für die Beamten vorwegzunehmen.

Anfang März 2013 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen altersunabhängigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen je Tarifbeschäftigten. Nachdem 2012 die beamtenrechtliche Regelung vor den Tarifverhandlungen noch rechtzeitig ausgebremst wurde, hat man im Innenministerium nach der Tarifeinigung offensichtlich vergessen, den Entwurf für die Anpassung der Urlaubsregelung der Beamten auf den Weg zu bringen. Im Oktober 2013 fiel das dann dem zuständigen Referat 15 im Innenministerium auf und flugs wurde der Gesetzentwurf nachgereicht. Der muss nun aber erst in die Abstimmung mit den anderen Ministerien und in die Anhörung zu den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und das dauert …
Nun hätte man ja Mut zur Lücke haben können und nach der ursprünglich sowieso schon bestehenden Absicht und der dann erfolgten Tarifeinigung anweisen können, dass für die Urlaubsgewährung 2013 und die Urlaubsplanung für 2014 im Vorgriff auf die spätere rechtliche Regelung von einheitlich 30 Arbeitstagen für Probe- und Lebenszeitbeamte und 27 Arbeitstagen für Widerrufsbeamte auszugehen ist. Nicht so im Innenministerium: Da traut man der Regelung, die man selbst vorgeschlagen hat, nicht und zwingt die Dienststellen nun nachträglich noch, die vom EuGH als Unrecht erkannte Regelung für den Urlaubsanspruch 2013 und die Urlaubsplanung 2014 umzusetzen, nur weil man es nicht rechtzeitig geschafft hat, die beamtenrechtlichen Regelungen anzupassen.
"Wir verursachen wieder unnötig Verwaltungs- und Planungsaufwand und verärgern die Kollegen“, meinte Jürgen Hoffmann, Landesvorsitzender der DPolG Thüringen zu dem Geschehen. Referat 15 und Referat 43 hätten miteinander sprechen und notfalls die Entscheidung des Ministers oder des Staatssekretärs herbeiführen sollen, anstatt für Unruhe in der Beamtenschaft zu sorgen.


Die Landesvorstände
Dokument zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.