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GdP unnd DpolG gemeinsam:

Beförderungstermin jetzt benennen

Erfurt.

GdP und DPolG erwarten von der letzten Sitzung der Thüringer Landesregierung vor der Sommerpause am 16. Juli 2013 eine klare Entscheidung zu einem Beförderungstermin für 2013. Darin ist nicht nur der Termin zu bestimmen sondern auch die Quote für Beförderungen zu nennen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr mindestens 10 % der Polizeibeamtinnen und –beamten befördert werden können.

Der Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler hatte in der ersten Lesung eines Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/14 am 11. Juli 2013 im Thüringer Landtag das Wort ergriffen und neben der Besoldung das Thema Beförderungen aufgenommen. Nach seinen Worten ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass 2013 die Möglichkeit zur Beförderung von 10 % der Polizeibeamtinnen und –beamten geschaffen werden muss und ein Einstellungskorridor für Polizeianwärter erforderlich ist.
Für die Beförderungen ist jedoch nicht der Landtag zuständig, sondern die Regierung. Deshalb muss die Landesregierung den Willen der CDU-Landtagsfraktion erst noch in konkrete Beschlüsse umsetzen. Die beiden Polizeigewerkschaften gehen davon aus, dass die Landesregierung dies auch tut.
Mit Blick auf den möglichen Beförderungstermin 01. Oktober 2013 ist eine Entscheidung der Landesregierung jetzt notwendig und kann nicht mehr verschoben werden. Die Personalabteilungen müssen eine Beförderungsauswahl vorbereiten. Die entscheidungsbefugten Vorgesetzten müssen eine Beförderungsauswahl treffen. Die Personalvertretungen müssen der Beförderungsauswahl zustimmen. Die unterlegenen Bewerber sind rechtzeitig zu informieren, damit sie gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Sollte die Landesregierung am 16. Juli 2013 keine Entscheidung zum Beförderungstermin 2013 treffen, so wäre der Termin 01. Oktober nicht mehr zu halten.

Die Landesvorstände
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