Zum Inhalt wechseln

Gemeinsame Info GdP_DPolG 02/2016

Innenminister ignoriert Kabinettsbeschluss und Rechtsprechung

Gleichbehandlung bei Beförderungen in der Thüringer Polizei gefordert

Erfurt.

Am 01.11.2016 wurden die diesjährigen Beförderungen in der Thüringer Polizei durchgeführt. In den beiden Beförderungsämtern des höheren Polizeivollzugsdienstes ließ der Minister rund 8,1% dieses Personalbestandes befördern. Im mittleren und gehobenen Dienst des Polizeivollzugsdienstes und der Polizeiverwaltung werden deutlich weniger Beamte befördert. Die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft fordern daher in den beiden ersten Beförderungsämtern des mittleren und gehobenen Dienstes, in der Verwaltung und im Vollzug eine ebenso hohe Beförderungsquote wie im höheren Polizeivollzugsdienst.

Das Kabinett hat am 07.06.2016 beschlossen, für die Jahre 2016/2017 jeweils 5% der Beamten zu befördern. Dazu sollte es eine einheitliche Verteilung auf die einzelnen Behörden geben. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einem früheren Rechtsstreit das Beförderungsverfahren festgelegt. Danach sind zunächst der Prozentanteil der jeweiligen Besoldungsgruppen an der Gesamtanzahl der Beamten und die Zahl der freien besetzbaren Beförderungsplanstellen zu ermitteln, die dann auf die einzelnen Besoldungsgruppen zu verteilen sind.

Der Innenminister hat entschieden, dass rund 8,1% der Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes in den ersten beiden Beförderungsämtern befördert werden. In der Einzelsicht der Beförderung vom zweiten in das dritte Amt im höheren Polizeivollzugsdienst erfolgte für diese Besoldungsgruppe sogar 8,2% Beförderungen. Das geht natürlich zu Lasten der Beförderungen im mittleren und gehobenen Dienst.
Bereits im letzten Jahr (2015), als das Kabinett 5% Beförderungen zur Verfügung stellte, sollten 31,8% der Polizeidirektoren zu Leitenden Polizeidirektoren befördert werden. Auf Grund einer Klage erfolgt dies bisher nicht vollständig. Der Innenminister hat als ehemaliger Justizminister offensichtlich aber ganz eigene Vorstellungen von der Umsetzung der Kabinettsbeschlüsse und von rechtskräftigen Urteilen.
Die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft sehen diese Entwicklung als besorgniserregend an und fordern den Innenminister auf eine gleiche prozentuale Beförderung in allen Eingangsämtern des mittleren und gehobenen Dienstes durchzuführen, da die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Regelbeförderung bisher noch nicht angefasst wurde und damit nicht in Reichweite ist.


Handeln Sie jetzt im Sinne des Koalitionsvertrages Herr Minister und sorgen Sie für Gleichbehandlung!

Die Landesvorstände

Dokumente zum Download
This link is for the Robots and should not be seen.